Universität Wien

030011 PUE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2024S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 09.04. 11:00 - 12:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 16.04. 11:00 - 12:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 07.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 14.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 16.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 28.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 06.06. 11:00 - 12:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 11.06. 11:00 - 12:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 13.06. 11:00 - 12:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 18.06. 11:00 - 12:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 20.06. 11:00 - 12:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Konzept der Übung beruht darauf, den Studierenden ein möglichst umfassendes Bild des Arbeits- und Sozialrechts unter Einbeziehung seiner praktischen Relevanz zu vermitteln. Die Übung dient dabei der Vorbereitung auf die Modulprüfung. Der inhaltliche Schwerpunkt der Lehrveranstaltung liegt auf der systematischen Darstellung der wichtigsten Teilgebiete des österreichischen Arbeits- und Sozialrechts.

Die Aufarbeitung des Lehrstoffes erfolgt nach einer kurzen theoretischen Einführung in den jeweiligen Themenbereich anhand der Lösung praktischer Fallbeispiele unter Berücksichtigung von aktuellen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur. Dabei werden aktuelle Problembereiche aufgegriffen und diskutiert. Die Vorbereitung der Fälle erfolgt durch die Studierenden zu Hause im Vorfeld der jeweiligen Einheit. Die Übung dient schließlich der gemeinsamen Falllösung und Diskussion.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Übung sind die Studierenden in der Lage, arbeits- und sozialrechtliche Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren, konkrete Fallbeispiele anhand von Gesetzestexten eigenständig zu lösen und in Diskussionen mit Fachleuten als kompetente Gesprächspartner aufzutreten.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungsüberprüfung erfolgt anhand von drei Teilleistungen:

1. Mündliche Mitarbeit (10 %)
2. Zwischenklausur (45 %) - 28.05.2024
3. Endklausur zum Gesamtstoff der UE (45 %) - 20.06.2024

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Der Leistungsnachweis ist im Verlauf der Übung zu erbringen und es besteht Anwesenheitspflicht. Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes möglich.

Der Beurteilungsmaßstab setzt sich wie folgt zusammen:

1. Aktive mündliche Mitarbeit und aktive Teilnahme an den Diskussionen (10 %)
2. Zwischenklausur (45 %)
3. Endklausur (45 %)

Für eine positive Note sind insgesamt 51% erforderlich.

Prüfungsstoff

Die Themenbereiche, die im Kurs besprochen wurden, ergänzt durch die angegebene Literatur.

Literatur

Aktuelle Lehrbücher zum österreichischen Arbeitsrecht und Sozialrecht, etwa

Marhold/Brameshuber/Friedrich, Österreichisches Arbeitsrecht, 4. Auflage (2021)
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 12. Auflage (2023) und Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 12. Auflage (2023),

Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021),
Tomandl, Grundriss des österreichischen Sozialrechts, 7. Auflage (2019),
Pfeil/Auer-Mayer, Österreichisches Sozialrecht, 13. Auflage (2021),
Resch, Sozialrecht, 9. Auflage (2023)

Diese Literaturangaben stellen rein eine Empfehlung dar, es kann auch mit anderen Werken gearbeitet werden.

Kodex (Studienausgabe) Arbeitsrecht in aktueller Auflage,
Kodex (Studienausgabe) Sozialrecht

Empfohlen werden zusätzliche Casebooks zur selbständigen Übung von Fällen:
Brameshuber/Kóvacs (Hrsg), Übungsbuch. Österreichisches Arbeitsrecht (2019)
Mazal (Hrsg), Casebook Arbeits- und Sozialrecht, 11. Auflage (2020)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 27.03.2024 09:05