Universität Wien

030028 PF StEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2023S)

Sachenrecht

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
STEOP

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mittwoch 08.03. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 15.03. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 22.03. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 29.03. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 19.04. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 26.04. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 03.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 10.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 17.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 24.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 31.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 07.06. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 14.06. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 21.06. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Ziel der Lehrveranstaltung ist das Vermitteln römischer Denkfiguren und das Erlernen römischen Sachenrechts, primär anhand von Fällen und antiken Quellentexten (in Übersetzung), die von den Studierenden alleine vorzubereiten sind und in der Lehrveranstaltung besprochen und diskutiert werden. Durch das Lösen von Fällen sollen weiters auch das problemorientierte Denken, die systematische Vorgehensweise bei der Subsumption und die Argumentation des gewonnenen Ergebnisses geschärft werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt anhand dreier Klausuren, wobei die dritte als Nachtragsklausur fungiert. Außerdem wirkt sich die Erbringung von Mitarbeitsleistungen positiv auf die Note aus.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Endnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Klausurnoten. Die Nachtragsklausur hat ausschließlich den Zweck, dass diejenigen, welche nach den beiden regulären Klausuren negativ wären, noch die Möglichkeit haben ein Genügend (Note 4) zu erreichen und positiv abzuschließen.
Durch das Erbringen von Mitarbeitsleistung können die Studierenden ihre Endnoten um maximal einen Grad verbessern. Für eine positive Beurteilung ist aber jedenfalls zumindest eine positive Klausurleistung vonnöten.
Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Mehr als dreimaliges Fernbleiben führt zur Abmeldung von der Lehrveranstaltung, Entschuldigungen sind jedoch nicht notwendig.
Eine unentschuldigte Abwesenheit in der ersten Einheit führt zur Abmeldung von der Lehrveranstaltung.
Wer keine Klausurleistung erbringt, wird am Ende des Semesters abgemeldet.

Prüfungsstoff

Römisches Sachenrecht

Literatur

Benke/Meissel, Übungsbuch Römisches Sachenrecht, 11. Auflage (2018)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook Römisches Sachenrecht, 12. Auflage (2021)

ergänzend und vertiefend (freiwillig):
Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)
Kaser/Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht (22. Auflage), München 2021
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht (4. Auflage) Wien 2020

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 23.06.2023 13:46