030056 PF STEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2015S)
(Sachenrecht)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 07.02.2015 00:05 bis Mi 25.02.2015 23:59
- Abmeldung bis So 22.03.2015 16:23
Details
max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
ACHTUNG: Die Übung beginnt am 12. März 2015!
Nähere Informationen finden Sie unter: http://roemr.univie.ac.at/aktuelles/materialien/lehrveranstaltungen/
Donnerstag
19.03.
11:30 - 13:00
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
26.03.
11:30 - 13:00
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
16.04.
11:30 - 13:00
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
23.04.
11:30 - 13:00
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
30.04.
11:30 - 13:00
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
07.05.
11:30 - 13:00
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
21.05.
11:30 - 13:00
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
28.05.
11:30 - 13:00
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
11.06.
11:30 - 13:00
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
18.06.
11:30 - 13:00
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ausgewählte Institutionen sowie Denk- und Argumentationsfiguren aus dem Römischen Recht, welche die Fundamente für Entwicklungslinien im europäischen Recht im Vermögensprivatrecht (Sachen- und Schuldrecht) bilden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Art der Leistungskontrolle: Einstiegstest, 2 Klausuren (plus Ersatzklausur) und mündliche Mitarbeit
Mindestanforderung für eine positive Beurteilung: positiver Durchschnitt aus zwei Klausuren sowie mündliche Mitarbeit
Anwesenheitspflicht, 2 Mal unentschuldigtes Fernbleiben ist erlaubt
Mindestanforderung für eine positive Beurteilung: positiver Durchschnitt aus zwei Klausuren sowie mündliche Mitarbeit
Anwesenheitspflicht, 2 Mal unentschuldigtes Fernbleiben ist erlaubt
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.
Prüfungsstoff
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15