Universität Wien

030056 PF STEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2015S)

(Sachenrecht)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

ACHTUNG: Die Übung beginnt am 12. März 2015!
Nähere Informationen finden Sie unter: http://roemr.univie.ac.at/aktuelles/materialien/lehrveranstaltungen/

Donnerstag 19.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 26.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 16.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 23.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 30.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 07.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 21.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 28.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 11.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 18.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ausgewählte Institutionen sowie Denk- und Argumentationsfiguren aus dem Römischen Recht, welche die Fundamente für Entwicklungslinien im europäischen Recht im Vermögensprivatrecht (Sachen- und Schuldrecht) bilden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Art der Leistungskontrolle: Einstiegstest, 2 Klausuren (plus Ersatzklausur) und mündliche Mitarbeit
Mindestanforderung für eine positive Beurteilung: positiver Durchschnitt aus zwei Klausuren sowie mündliche Mitarbeit
Anwesenheitspflicht, 2 Mal unentschuldigtes Fernbleiben ist erlaubt

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.

Prüfungsstoff

Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15