Universität Wien

030176 KU Gesellschaftsrecht und Digitalisierung (2023S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 14.03. 18:30 - 20:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
Dienstag 21.03. 18:30 - 20:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
Dienstag 28.03. 18:30 - 20:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
Dienstag 18.04. 18:30 - 20:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
Dienstag 25.04. 18:30 - 20:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
Dienstag 02.05. 18:30 - 20:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
Dienstag 09.05. 18:30 - 20:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
Dienstag 16.05. 18:30 - 20:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel der Lehrveranstaltung ist es, zentrale Probleme aus dem Zusammenspiel von Digitalisierung und Gesellschaftsrecht zu diskutieren. Aufbauend auf der Darstellung der technischen Grundlagen werden Fragen zur digitalen Transformation von Unternehmen, Cybersecurity, künstlicher Intelligenz, Blockchain und decentralized autonomous organizations sowie zu den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Transaktionspraxis dargestellt und gemeinsam erarbeitet. Der gesellschaftsrechtliche Fokus liegt auf dem Kapitalgesellschaftsrecht (AG und GmbH). Gastvorträge von Vertretern der Praxis runden das Programm ab.

Da fortgeschrittene Kenntnisse des Gesellschaftsrechts vorausgesetzt werden, wird die vorherige Absolvierung der MP Unternehmensrecht empfohlen. Der Kurs wird in deutscher Sprache abgehalten; Englischkenntnisse sind zum Verständnis relevanter Literatur jedoch erforderlich.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mitarbeit und Klausur.

Bei der Klausur dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Zur positiven Absolvierung der Lehrveranstaltung sind eine positive Mitarbeitsnote und eine positive Klausurnote erforderlich. Die Mitarbeits- und Klausurnote sind mit jeweils 50% gewichtet.

Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zu Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Studierende, die nach Ablauf der Abmeldefrist an der Lehrveranstaltung teilnehmen, werden benotet. Dies auch dann, wenn keine Klausur mitgeschrieben wurde. Mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung führt zu einer negativen Beurteilung.

Prüfungsstoff

Stoff für die Klausur sind die in den Einheiten besprochenen Inhalte einschließlich Folien und relevanter Literatur.

Literatur

Zum Einstieg: U. Torggler, Gesellschaftsrecht AT und Personengesellschaften (2013); Artmann/Rüffler, Gesellschaftsrecht, 2. Auflage (2020); Rieder/Huemer, Gesellschaftsrecht, 5. Auflage (2019). Spezifische Literatur wird zudem jeweils vor den Einheiten bekanntgegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 08.03.2023 09:07