030176 KU Gesellschaftsrecht und Digitalisierung (2023S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 07.02.2023 00:01 bis Di 21.02.2023 23:59
- Abmeldung bis Di 14.03.2023 23:59
Details
max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Dienstag
14.03.
18:30 - 20:30
Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
Dienstag
21.03.
18:30 - 20:30
Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
Dienstag
28.03.
18:30 - 20:30
Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
Dienstag
18.04.
18:30 - 20:30
Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
Dienstag
25.04.
18:30 - 20:30
Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
Dienstag
02.05.
18:30 - 20:30
Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
Dienstag
09.05.
18:30 - 20:30
Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
Dienstag
16.05.
18:30 - 20:30
Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ziel der Lehrveranstaltung ist es, zentrale Probleme aus dem Zusammenspiel von Digitalisierung und Gesellschaftsrecht zu diskutieren. Aufbauend auf der Darstellung der technischen Grundlagen werden Fragen zur digitalen Transformation von Unternehmen, Cybersecurity, künstlicher Intelligenz, Blockchain und decentralized autonomous organizations sowie zu den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Transaktionspraxis dargestellt und gemeinsam erarbeitet. Der gesellschaftsrechtliche Fokus liegt auf dem Kapitalgesellschaftsrecht (AG und GmbH). Gastvorträge von Vertretern der Praxis runden das Programm ab.Da fortgeschrittene Kenntnisse des Gesellschaftsrechts vorausgesetzt werden, wird die vorherige Absolvierung der MP Unternehmensrecht empfohlen. Der Kurs wird in deutscher Sprache abgehalten; Englischkenntnisse sind zum Verständnis relevanter Literatur jedoch erforderlich.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mitarbeit und Klausur.Bei der Klausur dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Zur positiven Absolvierung der Lehrveranstaltung sind eine positive Mitarbeitsnote und eine positive Klausurnote erforderlich. Die Mitarbeits- und Klausurnote sind mit jeweils 50% gewichtet.Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zu Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Studierende, die nach Ablauf der Abmeldefrist an der Lehrveranstaltung teilnehmen, werden benotet. Dies auch dann, wenn keine Klausur mitgeschrieben wurde. Mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung führt zu einer negativen Beurteilung.
Prüfungsstoff
Stoff für die Klausur sind die in den Einheiten besprochenen Inhalte einschließlich Folien und relevanter Literatur.
Literatur
Zum Einstieg: U. Torggler, Gesellschaftsrecht AT und Personengesellschaften (2013); Artmann/Rüffler, Gesellschaftsrecht, 2. Auflage (2020); Rieder/Huemer, Gesellschaftsrecht, 5. Auflage (2019). Spezifische Literatur wird zudem jeweils vor den Einheiten bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 08.03.2023 09:07