Universität Wien

030214 KU Praktische Rechtsdurchsetzung: Behörden und Verfahren - Prozessspiel (2023W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

1. Einheit: 12.10.2023 10:00 - 12:00, Zi 001
Vorbereitung 1. Verhandlung: 8.11.2023 10:00 - 12:00 - Dienstzimmer Gruber-Risak
1. Verhandlung GBK: 16.11.2023 - 09:00 - 16:00 - findet extern statt
Vorbereitung 2. Verhandlung: 11.12.2024 10:00 - 12:00 - Dienstzimmer Gruber-Risak
2. Verhandlung ASG: 11.1.2024 - 09:00 - 16:00 - findet extern statt

  • Donnerstag 12.10. 10:00 - 12:00 Ort in u:find Details
  • Mittwoch 08.11. 10:00 - 12:00 Ort in u:find Details
  • Donnerstag 16.11. 09:00 - 16:00 Ort in u:find Details
  • Montag 11.12. 10:00 - 12:00 Ort in u:find Details
  • Donnerstag 11.01. 09:00 - 16:00 Ort in u:find Details

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Vorbesprechung und Einführung:
Im Rahmen dieser Einheit werden die Studierenden über den genauen Zeitplan und detaillierten Inhalt des Seminars informiert. Außerdem werden das Rechtsschutz- und Rechtsdurchsetzungssystem des Gleichbehandlungsrechts wiederholt. Dabei werden insb die Besonderheiten bei zivil- bzw arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren rekapituliert. Darauf folgt ein theoretischer Input zum Verfahrensgang vor der Gleichbehandlungskommission. Abschließend werden den Studierenden die Sachverhalte der beiden Fallstudien ausgehändigt. Die Studierenden werden zur Bearbeitung der Fallbeispiele in sechs Gruppen eingeteilt: Antragsteller_innen/Kläger_innen, Antragsgegner_innen/Beklagte, Mitglieder der Gleichbehandlungskommission und Richter_innen. Nach einen vorgegebenen Zeitplan haben die Antragsteller_innen und die Antragsgegner_innen ihre jeweiligen Schriftsätze als Hausarbeit vorzubereiten. Auch die die Kläger_innen und Beklagten die entsprechenden Schriftsätze (Klage und Klagebeantwortung) einbringen. Die jeweiligen Verfahrenesgegener_innen haben darauf mit einem Schriftsatz zur Vorbereitung auf die Verhandlung zu antworten.

Die Zwischentermine dienen dem Feed-back durch die LehrveranstaltungsleiterInnen auf die Schriftsätze und der Diskussion der Verfahrensstrategie der Parteien sowie der Strukturierung durch die GBK-Mitglieder/RichterInnen.

Erster Verhandlungstag:
Am ersten Verhandlungstermin werden die Antragsteller_innen und die Antragsgegner_innen ihre Schriftsätze vor der Gleichbehandlungskommission vortragen und ihre jeweiligen Argumente vorbringen. Dazu werden auch Rollen für zu vernehmende Auskunftspersonen vergeben. Im Anschluss daran wird die Kommission ihre Entscheidung verkünden, die sie auf den Fakten des Fallbeispiels aufzubauen und gut zu begründen hat. Eine schriftliche Ausfertigung folgt.

Zweiter Verhandlungstag:
Der zweite Verhandlungstermin widmet sich der kontradiktorischen mündlichen Verhandlung der Fallstudie vor Gericht. Die Studierenden werden die Möglichkeit haben, Zeugen zu laden, die von Mitgliedern einer jeweils anderen Gruppe gespielt werden. Die LV-Leiter_innen werden das Rollenspiel im Anschluss analysieren und Fragen der Studierenden beantworten. Die Gruppe der Richter_innen hat danach das Urteil in schriftlich ausgearbeiteter Form an die LV-Leiter_innen abzugeben.

Alle Teilnehmer_innen am Prozessspiel haben eine schriftliche Reflexion zum Erleben der eigenen Rolle im Gerichtsverfahren bzw der GBK abzufassen.

Vor den jeweiligen Verhandlungsterminen finden Vorbereitungstermine mit den einzelnen Teams statt in denen Feedback zu den Schriftsätzen gegeben und die Verhandlungsstrategie besprochen wird.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Notenvergabe erfolgt auf Basis der schriftlichen Ausarbeitungen sowie auf Basis der mündlichen Präsentationen. Es besteht für alle Termine Anwesenheitspflicht (bei den Vorbesprechungen jeweils für die betreffenden Gruppe, die danach verhandeln): Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltungsleiterin oder dem Lehrveranstaltungsleiter abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt ebenfalls grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. In begründeten und nachgewiesenen Fällen können Studierende von den LV-LeiterInnen von der Anwesenheitspflicht entbunden werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Besonderheiten des zivil- bzw arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahrens sowie des Verfahrens vor der GBK werden verglichen und Unterschiede herausgearbeitet. Die Studierenden sollen mit Fallstudien befasst und aktiv in Prozess-Spiele eingebunden werden. Der Schwerpunkt liegt auf dem Verfassen von Schriftsätzen und Entscheidungen, der Einnahme einer Rolle im Prozessspiel sowie der Reflexion über diese.

Prüfungsstoff

Nur ein kleiner Teil des Kurses weist klassischen frontalen Vortragscharakter auf, der Schwerpunkt liegt auf der Einnahme von Rollen durch Studierende in einem Prozessspiel. Als Fallstudien werden zwei Fälle von Diskriminierung herangezogen, die zumeist mehrere Formen von Diskriminierung umfassen und sich an tatsächlichen Beratungsfällen orientieren. Dadurch soll die Argumentationsfähigkeit der Studierenden gefördert werden. Durch die Teilnahme an einer Simulation eines Verfahrens vor der Gleichbehandlungskommission bzw eines Gerichtsverfahrens, sollen sich die Studierenden mit der relevanten nationalen Gesetzgebung und Rechtsprechung wie auch mit den einschlägigen europarechtlichen Rahmenbestimmungen auseinandersetzen. Sie sind gefordert sich mit einer Fallstudie zu beschäftigen, strategisch zu denken, Argumente zu formulieren und dabei die formalen Anforderungen der jeweiligen Verfahren mitzudenken und zu beachten. Auf Basis ihrer eigenen gedanklichen Vorarbeiten haben sie Schriftsätze bzw begründete Entscheidungen zu erarbeiten. Eine schriftliche Reflexion der eigenen Rolle im Verfahren soll das Verständnis für dessen Stärken und Schwächen aus Sicht der Beteiligten entwickeln.
Ein zusätzlicher Vorteil dieses überaus praktischen Zugangs ist die Einbeziehung der Erfahrungen der LV-LeiterInnen als Vorsitzende bzw Mitglieder der Gleichbehandlungskommission bzw als Vertreterinnen vor Gericht. Ein Gespräch mit einem Richter bzw einer Richterin gibt den Studierenden weitere entsprechende Einblicke in die Praxis der Durchsetzung von Gleichbehandlungsansprüchen.

Literatur

Kommentare zum Gleichbehandlungsgesetz

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 11.10.2023 18:46