030219 PUE Übung aus Verfassungsrecht (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.02.2024 00:01 bis Mo 26.02.2024 23:59
- Anmeldung von Fr 01.03.2024 00:01 bis Do 07.03.2024 23:59
- Abmeldung bis Di 19.03.2024 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Mittwoch
13.03.
12:00 - 13:30
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
19.03.
16:00 - 17:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
09.04.
16:00 - 17:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
16.04.
16:00 - 17:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
24.04.
16:00 - 17:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
30.04.
16:00 - 17:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
07.05.
16:00 - 17:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
N
Dienstag
21.05.
16:00 - 17:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
28.05.
16:00 - 17:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
03.06.
14:30 - 16:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
11.06.
16:00 - 17:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
18.06.
16:00 - 17:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Lehrveranstaltung hat zum Ziel, bereits erworbenes Wissen mittels der Beantwortung von Fragen (mit Blick auf die Modulprüfung) sowie der Lösung von Fällen (mit Blick auf die FÜM III) zu festigen bzw zu vertiefen und neue Aspekte im Zusammenhang mit verfassungsrechtlichen Problemen zu generieren. Inhalt der Lehrveranstaltung ist das österreichische Bundesverfassungsrecht.Methode: Diskussion Fällen, die über Moodle bereitgestellt werden und von den Studierenden vorzubereiten sind. Mündliche Diskussion von Fragen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Basis der Bewertung ist die mündliche Mitarbeit und eine Klausur. Die mündliche Mitarbeitsnote kann durch eine Klausur verbessert werden. Es werden zwei je einstündige Präsenzklausuren angeboten. Es zählt nur eine (die bessere) Klausur!Die Verwendung einer unkommentierten aktuellen Gesetzesausgabe (Kodex, RIS-Ausdrucke etc) bei der Klausur und während der Lehrveranstaltung ist gestattet und auch erwünscht.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen: Für eine positive Beurteilung bedarf es wiederholter mündlicher Mitarbeitsleistungen sowie durchgehender Anwesenheit (zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet). Unentschuldigtes Nichterscheinen in der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung.Beurteilungsmaßstab: Studierende müssen mindestens an einer Klausur teilnehmen und diese bestehen. Positive Klausurnote erfolgt bei Bewertung mit mindestens "genügend". Bei Teilnahme an beiden Klausuren zählt die Klausur mit der besseren Note. Die Gesamtnote ergibt sich aus der besseren Klausurnote und der Mitarbeitsnote.
Prüfungsstoff
Der Prüfungsstoff der Klausuren setzt sich aus den in den Einheiten besprochenen Themengebieten zusammen.
Literatur
Folgende Werke werden wahlweise empfohlen:Berka, Verfassungsrecht, 8. Auflage (2021)
Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht, 13. Auflage (2022)
Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Bundesverfassungsrecht, 11. Auflage (2015)Berücksichtigt wird immer die aktuelle Rechtslage. Zudem wird eine aktuelle Gesetzesausgabe (zB Kodex Verfassungsrecht 2022/23) benötigt.
Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht, 13. Auflage (2022)
Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Bundesverfassungsrecht, 11. Auflage (2015)Berücksichtigt wird immer die aktuelle Rechtslage. Zudem wird eine aktuelle Gesetzesausgabe (zB Kodex Verfassungsrecht 2022/23) benötigt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 29.02.2024 17:45