Universität Wien

030227 PF Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht II (2008W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 13.10. 17:00 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 20.10. 17:00 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 27.10. 17:00 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 03.11. 17:00 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 10.11. 17:00 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 17.11. 17:00 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 24.11. 17:00 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 01.12. 17:00 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 15.12. 17:00 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 12.01. 17:00 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 19.01. 17:00 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 26.01. 17:00 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Strafprozessrecht
Sanktionen bzw Reaktionen auf Straftaten

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Am Ende des Semesters werden zwei schriftliche Klausuren (à 1 ¿ Stunden; erster Termin voraussichtlich Mitte Dezember 2008; zweiter Termin voraussichtlich Mitte Jänner 2009) angeboten, bei denen ein Fall aus dem Themengebiet der Pflichtübung II zu lösen ist.
Für einen positiven Abschluss (= Übungszeugnis) reicht eine mit zumindest genügendem Erfolg absolvierte Klausur.
Die zweite Klausur steht jenen Studenten offen, deren erste Klausur negativ bewertet wurde oder welche die erste Arbeit versäumt haben.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Ziel Lehrveranstaltung ist es, einen Zugang zu den Themenbereichen Strafprozessrecht und Sanktionenrecht (AT II) zu finden und an Hand von Übungsbeispielen zu vertiefen.
Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Absolvierung der Pflichtübung Strafrecht I. Die dort vermittelten Kenntnisse des materiellen Strafrechts (AT I + BT) werden in der nunmehrigen Lehrveranstaltung vorausgesetzt.
Bei dieser Pflichtübung besteht Anwesenheitspflicht, d.h.: Bis auf zwei Übungstermine müssen die Studenten an der Lehrveranstaltung teilnehmen. Aus welchen Gründen zwei Termine nicht wahrgenommen werden, ist nicht von Bedeutung. Wer allerdings mehr als zwei Übungseinheiten versäumt, ist von der Teilnahme an den Klausuren ausgeschlossen und wird auch nicht mehr benotet.

Prüfungsstoff

Zu Beginn der Lehrveranstaltung werden Übungsfälle zur Verfügung gestellt, die von den Studenten gelöst werden sollen.

Literatur

Stefan Seiler Strafprozessrecht 9. Auflage
Oskar Maleczky Strafrecht Allgemeiner Teil II 12. Auflage

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15