030227 PF Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht II (2008W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 15.09.2008 09:00 bis Do 02.10.2008 23:59
- Abmeldung bis Fr 31.10.2008 23:59
Details
max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Montag
13.10.
17:00 - 18:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
20.10.
17:00 - 18:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
27.10.
17:00 - 18:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
03.11.
17:00 - 18:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
10.11.
17:00 - 18:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
17.11.
17:00 - 18:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
24.11.
17:00 - 18:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
01.12.
17:00 - 18:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
15.12.
17:00 - 18:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
12.01.
17:00 - 18:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
19.01.
17:00 - 18:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
26.01.
17:00 - 18:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Am Ende des Semesters werden zwei schriftliche Klausuren (à 1 ¿ Stunden; erster Termin voraussichtlich Mitte Dezember 2008; zweiter Termin voraussichtlich Mitte Jänner 2009) angeboten, bei denen ein Fall aus dem Themengebiet der Pflichtübung II zu lösen ist.
Für einen positiven Abschluss (= Übungszeugnis) reicht eine mit zumindest genügendem Erfolg absolvierte Klausur.
Die zweite Klausur steht jenen Studenten offen, deren erste Klausur negativ bewertet wurde oder welche die erste Arbeit versäumt haben.
Für einen positiven Abschluss (= Übungszeugnis) reicht eine mit zumindest genügendem Erfolg absolvierte Klausur.
Die zweite Klausur steht jenen Studenten offen, deren erste Klausur negativ bewertet wurde oder welche die erste Arbeit versäumt haben.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ziel Lehrveranstaltung ist es, einen Zugang zu den Themenbereichen Strafprozessrecht und Sanktionenrecht (AT II) zu finden und an Hand von Übungsbeispielen zu vertiefen.
Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Absolvierung der Pflichtübung Strafrecht I. Die dort vermittelten Kenntnisse des materiellen Strafrechts (AT I + BT) werden in der nunmehrigen Lehrveranstaltung vorausgesetzt.
Bei dieser Pflichtübung besteht Anwesenheitspflicht, d.h.: Bis auf zwei Übungstermine müssen die Studenten an der Lehrveranstaltung teilnehmen. Aus welchen Gründen zwei Termine nicht wahrgenommen werden, ist nicht von Bedeutung. Wer allerdings mehr als zwei Übungseinheiten versäumt, ist von der Teilnahme an den Klausuren ausgeschlossen und wird auch nicht mehr benotet.
Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Absolvierung der Pflichtübung Strafrecht I. Die dort vermittelten Kenntnisse des materiellen Strafrechts (AT I + BT) werden in der nunmehrigen Lehrveranstaltung vorausgesetzt.
Bei dieser Pflichtübung besteht Anwesenheitspflicht, d.h.: Bis auf zwei Übungstermine müssen die Studenten an der Lehrveranstaltung teilnehmen. Aus welchen Gründen zwei Termine nicht wahrgenommen werden, ist nicht von Bedeutung. Wer allerdings mehr als zwei Übungseinheiten versäumt, ist von der Teilnahme an den Klausuren ausgeschlossen und wird auch nicht mehr benotet.
Prüfungsstoff
Zu Beginn der Lehrveranstaltung werden Übungsfälle zur Verfügung gestellt, die von den Studenten gelöst werden sollen.
Literatur
Stefan Seiler Strafprozessrecht 9. Auflage
Oskar Maleczky Strafrecht Allgemeiner Teil II 12. Auflage
Oskar Maleczky Strafrecht Allgemeiner Teil II 12. Auflage
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Sanktionen bzw Reaktionen auf Straftaten