Universität Wien

030278 KU Vertragsrecht, AGB-Kontrolle und Netzneutralität im Telekom-Bereich (2023W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Freitag 13.10. 16:00 - 19:00 Digital
  • Freitag 20.10. 16:00 - 19:00 Digital
  • Freitag 27.10. 16:00 - 19:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziele:

Einführung in sektorspezifisches Vertragsrecht und Überblick über Regelungen zur Sicherstellung der Netzneutralität

Inhalte:

Im November 2021 ist das Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021) als zentrale Quelle zur Regelung des Telekommunikationssektors in Kraft getreten. Auch im Bereich des sektorspezifischen Privatrechts gibt es Neuerungen: Verstärkte Verbrauchervorschriften sollen es einfacher machen, zwischen den Telekomanbietern zu wechseln und einen besseren Schutz bieten. Allen Bürgern sollen erschwingliche Kommunikationsdienste zur Verfügung stehen, wozu auch ein allgemein zugänglicher Internetzugang gehört, damit z. B. elektronische Behördendienste, Online-Banking oder Videoanrufe genutzt werden können. Diese Lehrveranstaltung soll einen ersten Überblick über die neuen sonderprivatrechtlichen Regelungen zum Endnutzerschutz im Telekom-Bereich geben. Was ist wirklich neu? Was bleibt inhaltlich unverändert? Wie ist mit der bisherigen reichhaltigen Judikatur umzugehen und inwieweit kann sie zur Auslegung neuer Bestimmungen herangezogen werden?
Neben dem neuen Kodex für elektronische Kommunikation (RL [EU] 2018/1972) als Vorlage für das österreichische TKG 2021 bleibt die Telekom Single Market-VO (VO [EU] 2015/2120) eine der zentralen europäischen Rechtsquellen im Telekom-Bereich. Einheitliche Regelungen sollen die Netzneutralität in der EU sicherstellen. Die Rechte aller Endnutzer auf ein freies und offenes Internet sollen geschützt und es soll gleichzeitig gewährleistet werden, dass das „Ökosystem" des Internet weiterhin als Innovationsmotor funktionieren kann. Umfassende Transparenzvorgaben sollen es Kunden ermöglichen, bei Vertragsabschluss über den Internetzugang sachkundige Entscheidungen zu treffen. Welche Pflichten ergeben sich hier für Telekom-Betreiber? Welche Rechte kommen Internetnutzern zu? Die Inhalte der Lehrveranstaltung umfassen im Wesentlichen: Sonderbestimmungen für Telekom-Verträge (insbesondere beim Mobil-funkvertrag), Vertragsinhalt, Netzabdeckung, Internetgeschwindigkeitsangaben und Leistungsstörungen, Grenzen der Entgeltverrechnung, AGB-Kontrolle im Telekom-Bereich, Netzneutralitätsregelungen, Netzsperren durch Telekom-Betreiber

Methode:

Vorlesung, Diskussion

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt auf Basis der mündlichen Diskussionsbeiträge in den Präsenzeinheiten sowie einer schriftlichen Hausarbeit.

Hinweis:
Die Feststellung, wer an der Lehrveranstaltung teilnimmt (und auch beurteilt wird), erfolgt - anstatt wie sonst durch Anwesenheit in der 1. Einheit - durch die Abgabe der schriftlichen Hausarbeit.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Positiv beurteilte schriftliche Hausarbeit und mündliche Mitarbeit.

Beitrag der einzelnen Teilleistungen zur Beurteilung: Hausarbeit 80%, mündliche Mitarbeit 20%. Mindestanforderung für die positive Absolvierung der LV: 51%

Prüfungsstoff

In der LV besprochene Inhalte

Literatur

Die Lernunterlagen werden auf der Plattform Moodle zur Verfügung gestellt

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: So 08.10.2023 14:26