Universität Wien

030355 PKU Klausurenkurs aus öffentlichem Recht (2024S)

Vorbereitung auf die FÜM III

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mittwoch 22.05.2024: 10.30-11.30 Uhr (Vorbesprechung)
Mo 27.05.2024: 09.00-13.00 Uhr (erste Klausur)
Do 06.06.2024: 09.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr (Besprechung)
Mo 10.06.2024: 09.00-13.00 Uhr (zweite Klausur)
Do 20.06.2024: 09.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr (Besprechung).

Montag 27.05. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Leseraum LS12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Donnerstag 06.06. 09:00 - 12:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 06.06. 14:00 - 17:00 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Montag 10.06. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Leseraum LS12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Donnerstag 20.06. 09:00 - 12:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 20.06. 14:00 - 17:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Zur Vorbereitung auf die FÜM III wird die Prüfungssituation anhand von zwei vierstündigen Klausurfällen geübt. In den Klausurbesprechungen gehen wir auf häufige Fehler ein und trainieren die strukturierte Falllösung.

Ziele: Förderung der Fähigkeit, die eigene Falllösung zielgerichtet und effizient zu konzipieren; stringenter Aufbau der Lösung; Übertragung des angelernten Wissens aus den Stoffgebieten zur FÜM III auf konkrete Fälle.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei schriftliche Klausuren.
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte. Diese dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB § 8 AVG), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB § 8 AVG Parteistellung). „Post-its“ sind erlaubt, dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.
Sollten Sie Bedarf an abweichenden Prüfungsmodalitäten haben, geben Sie uns dies gerne mit Nachweis per Mail bekannt. Allgemeines zum Prozedere ist hier beschrieben: https://studieren.univie.ac.at/barrierefrei-studieren/anpassungen-bei-pruefungenlven/abweichende-pruefungsmethoden/

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Positiver Vermerk (+) im Sammelzeugnis ab einer positiv absolvierten Klausur. Angemeldete Studierende, die keine Klausur positiv absolvieren, erhalten einen negativen Prüfungsvermerk (-) im Sammelzeugnis (auch angemeldete Studierende, die keine Klausur mitschreiben).
Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen.

Prüfungsstoff

Es gilt die Stoffabgrenzung der FÜM III, die Sie unter https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/wiederin-ewald/ einsehen können.
Beachten Sie bitte die Empfehlungen zur Prüfungsvorbereitung: https://staatsrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_staatsrecht/Wiederin/Pruefungen/Empfehlungen_des_Instituts_zur_Pruefungsvorbereitung-2024.pdf
Insbesondere wird die Lösung ehemaliger FÜM III-Fälle im Eigenstudium empfohlen: https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/wiederin-ewald/fuem-iii/

Literatur

Die empfohlene Literatur finden sie unter https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/wiederin-ewald/.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 15.05.2024 11:05