030358 PKU Klausurenkurs aus öffentlichem Recht (2023W)
Vorbereitung auf die FÜM III
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
GEMISCHT
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 23.10.2023 00:01 bis Do 09.11.2023 23:59
- Abmeldung bis So 03.12.2023 23:59
Details
max. 180 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Di 14. 11. 2023, 10:00-11:00 Uhr: VB (digital)
Di 5.12.2023, 9:00-13:00 Uhr: 1. Klausur
Do 14.12.2023, 9:00 -12:00 Uhr: 1. Nachbesp.
Di 9.1.2024, 9:00-13:00 Uhr: 2. Klausur
Do 18.1.2024, 9:00-12:00 Uhr: 2. Nachbespr.
Dienstag
14.11.
10:00 - 11:00
Digital
(Vorbesprechung)
Dienstag
05.12.
09:00 - 13:00
Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Leseraum LS12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Leseraum LS12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Donnerstag
14.12.
09:00 - 12:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
09.01.
09:00 - 13:00
Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Leseraum LS12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Leseraum LS12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Donnerstag
18.01.
09:00 - 12:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Zur Vorbereitung auf die FÜM III soll anhand von zwei schriftlichen vierstündigen Klausuren auf FÜM-III-Niveau die Prüfungssituation simuliert werden. In den Klausurbesprechungen wird die strukturierte Falllösung geübt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Für den Klausurenkurs (sowie für die FÜM III) benötigen Sie je einen aktuellen Kodex Verfassungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und besonderes Verwaltungsrecht; alternativ und ergänzend dazu können Sie Ausdrucke aus dem RIS heranziehen. Andere Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
Bitte beachten Sie, dass Ergänzungen im Kodex, die über Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen hinausgehen, nicht zulässig sind und beachten Sie die diesbezüglichen Hinweise des Instituts unter https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/
Bitte beachten Sie, dass Ergänzungen im Kodex, die über Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen hinausgehen, nicht zulässig sind und beachten Sie die diesbezüglichen Hinweise des Instituts unter https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ab einer positiv absolvierten Klausur erfolgt ein positiver Vermerk (+) im Sammelzeugnis.
Angemeldete Studierende, die keine Klausur positiv absolvieren, erhalten einen negativen Prüfungsvermerk (-) im Sammelzeugnis (auch angemeldete Studierende, die keine Klausur mitschreiben).Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen.
Angemeldete Studierende, die keine Klausur positiv absolvieren, erhalten einen negativen Prüfungsvermerk (-) im Sammelzeugnis (auch angemeldete Studierende, die keine Klausur mitschreiben).Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen.
Prüfungsstoff
Es gilt die Stoffabgrenzung der FÜM III, die Sie unter https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/ einsehen können.
Literatur
Hinweise auf die für die FÜM III im Jänner 2024 relevante Literatur finden Sie unter https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/merli-franz/.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 09.10.2023 10:47