Universität Wien

030392 KU Die römische Gesellschaft (2023S)

Römisches Personen- und Familienrecht (mit vertiefender historischer Kompetenz)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 88 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 20.03. 10:00 - 12:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 27.03. 10:00 - 12:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 17.04. 10:00 - 12:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 24.04. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 08.05. 10:00 - 12:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 15.05. 10:00 - 12:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 22.05. 10:00 - 12:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 05.06. 10:00 - 12:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 12.06. 10:00 - 12:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 19.06. 10:00 - 12:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Im Rahmen des Kurses werden ausgewählte Themen des römischen Personen- und Familienrechts behandelt (Person und status - Rechtsfähigkeit; Handlungsfähigkeit; Stellung der Frau; agnatische und kognatische Verwandtschaft; Eherecht und Ehegüterrecht; Eheschließung und Ehescheidung; patria potestas - Kindschaftsrecht; Vormundschaft; Konkubinat - außereheliche Lebensgemeinschaft). Der Schwerpunkt liegt im römischen Recht, es soll aber stets auch der Vergleich mit dem modernen österreichischen Recht geboten werden.

Der Kurs "Die römische Gesellschaft" ist eine Lehrveranstaltung gemäß § 21 Z 3 Studienplan (= vertiefende historische Kompetenz).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Geplant sind zwei Tests, bei denen jeweils 25 Punkte zu erreichen sind.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für die Benotung ist die Anzahl der Punkte, die Sie bei den beiden Klausuren gesammelt haben, entscheidend.

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff ist das römische Personen- und Familienrecht.

Literatur

Für die einzelnen Teilthemen werden Handouts mit Quellentexten in Moodle online gestellt. Als Lernunterlage empfehle ich das Kapitel "Familienrecht" in Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 06.04.2023 08:28