Universität Wien

030463 VO Menschenrechtliche und europarechtliche Grundlagen von Gleichheit und Nichtdiskriminierung (2012W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Vom Masterstudiengang Soziologie zur Anrechnung empfohlen (MA SM Wahlmodul).

Kernbereichslehrveranstaltung des Wahlfachkorbes/der Lehrveranstaltungsreihe "Diversity/Equality - Management von Vielfalt" (Diskriminierungsschutz lt Studienplan).

Siehe auch: www.univie.ac.at/arbeitsrecht

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 29.11. 09:30 - 17:30 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Freitag 30.11. 09:30 - 17:30 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Donnerstag 13.12. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Prinzipien von Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind zentrale Bestandteile des Menschenrechtsschutzes und jeglichem Freiheitsgedanken inhärent. Freiheit und Gleichheit sind wechselweise aufeinander bezogen und bedingen einander.

Im Rahmen dieser LV werden die Grundkonzepte von Gleichheit, Gleichbehandlung, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung unter Bezugnahme auf internationale und europäische Menschenrechtskonventionen und verfassungsrechtliche Bestimmungen in Österreich sowohl rechtstheoretisch als auch rechtsdogmatisch dargestellt und diskutiert. Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, den Studierenden ein grundlegendes Verständnis für die Kernfragen dieses Rechtsbereiches zu vermitteln.

Zu den wesentlichen Rechtsgrundlagen, die im Rahmen dieser LV besprochen werden, zählen die UN-Konvention zur Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung, die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau, die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen, Art 14 EMRK, das 12. Zusatzprotokoll zur EMRK, Titel III „Gleichheit“ der EU-Grundrechtecharta, Art 8 AEUV, Art 18 und 19 AEUV, Art 153 und 157 AEUV, die Gleichheit vor dem Gesetz gemäß Art 2 StGG 1867 und die Gleichbehandlungsrechte des Art 7 B-VG. Die Bedeutung dieser weitgehend als Individualrechte formulierten Prinzipien wird insb anhand der einschlägigen Rechtsprechung des EGMR, des EuGH und des VfGH behandelt. Neben der Darstellung der einzelnen Rechte wird ua auch auf folgende Fragen und Themenstellungen eingegangen:

• Gleichheit – Grundstein für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
• Parameter des Gleichheitsdenkens – eine endlose Debatte über Endlichkeit?
• Steht der Gleichbehandlungsgrundsatz in Konflikt mit anderen Grundrechten?
• Wirkungsebenen sowie personelle und sachliche Geltungsbereiche der Gleichheitsrechte und Diskriminierungsverbote
• Das Verhältnis zwischen internationalen Konventionen und europarechtlichen bzw innerstaatlichen Rechtsinstrumenten
• Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot (z.B. „positive Maßnahmen“) – Sind diese zu rechtfertigen?
• Fragen und Probleme des Schutzes und der Durchsetzung von Gleichheitsrechten und Diskriminierungsverboten
• Unterschiedliche Schutzstandards für unterschiedliche Gruppen und deren Interferenz

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Aktive Mitarbeit, positive schriftliche Klausur.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Vorlesung mit Diskussion

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15