Universität Wien

030511 SE Religionsfreiheit im Spannungsverhältnis zu anderen Grundrechten (Judikaturseminar) (2009W)

(auch für DiplomandInnen und DissertantInnen)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

15. Jänner 2010 ab 9.00 Uhr ganztägig, 16. Jänner ab 9.00 Uhr Ende nach Bedarf, jeweils im Rewi-Hörsaal 4. Stock, Haus Schenkenstraße.
Vorbesprechung am 14.10.09, 17.00 Uhr im HS 2 d. Kathol. Theol. Fak., Schenkenstr., EG
Die grundrechtlichen Gewährleistungen des umfassenden Grundrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit, insbesondere die Gewissensfreiheit, weisen einige Spezifika auf. Darüber hinaus sind sie mit den Grundrechten der Kunstfreiheit und Wissenschaftsfreiheit sowie mit den Grundrechten auf Meinungs-, Vereins- und Versammlungsfreiheit jeweils in besonderer Weise verbunden. Sie können aber gerade auch mit diesen Grundrechten in ein Spannungsverhältnis geraten. Weiters sind auch die positive und negative Seite des Grundrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie individual- und korporationsrechtliche Aspekte, also das Verhältnis zwischen dem einzelnen Gläubigen und der jeweiligen Religionsgemeinschaft aus Sicht der staatlichen Rechtsordnung, in den Blick zu nehmen. Die sich daraus ergebenden Fragestellungen werden vor allem an Hand von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und österreichischer und deutscher Gerichte behandelt.
Das SE ist anrechenbar für Studierende der Rechtswissenschaft: Dipl./Diss.Sem,
WFK Religionsrecht, Kulturrecht, Grund- und Menschenrechte

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Zur Zeit sind keine Termine bekannt.

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die grundrechtlichen Gewährleistungen des umfassenden Grundrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit, insbesondere die Gewissensfreiheit, weisen einige Spezifika auf. Darüber hinaus sind sie mit den Grundrechten der Kunstfreiheit und Wissenschaftsfreiheit sowie mit den Grundrechten auf Meinungs-, Vereins- und Versammlungsfreiheit jeweils in besonderer Weise verbunden. Sie können aber gerade auch mit diesen Grundrechten in ein Spannungsverhältnis geraten. Weiters sind auch die positive und negative Seite des Grundrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie individual- und korporationsrechtliche Aspekte, also das Verhältnis zwischen dem einzelnen Gläubigen und der jeweiligen Religionsgemeinschaft aus Sicht der staatlichen Rechtsordnung, in den Blick zu nehmen. Die sich daraus ergebenden Fragestellungen werden vor allem an Hand von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und österreichischer und deutscher Gerichte behandelt.

Das SE ist anrechenbar für Studierende der Rechtswissenschaft: Dipl./Diss.Sem,
WFK Religionsrecht, Kulturrecht, Grund- und Menschenrechte

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 31.08.2018 08:47