Universität Wien

030549 SE Mann und Frau und Geld - zu Fragen des römischen Dotalrechts (2022W)

für Diplomand*innen und Dissertant*innen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Temine werden in der VB fixiert.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Die Vorbesprechung des Seminars findet
am 19.10. 2022, um 10:00 (pktl.), im Hörsaal Rechtswissenschaften, Schenkenstraße 8-10, 4. OG statt.

Das Seminar wird dann ab dem 16.11.2022, jeweils ab 10:00 (pktl.), im Hörsaal Rechtswissenschaften, Schenkenstraße 8-10, 4. OG stattfinden. Weitere Details zu den Terminen werden, auch abhängig von der Teilnehmerzahl, bei der Vorbesprechung bekanntgegeben werden.

Mittwoch 12.10. 10:00 - 12:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 19.10. 10:00 - 12:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 09.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 16.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 23.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 30.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 07.12. 10:00 - 12:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 14.12. 10:00 - 12:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 11.01. 10:00 - 12:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 18.01. 10:00 - 12:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das eheliche Vermögen einer Ehe einer gewaltfreien Römerin mit einem Römer ist von zwei Faktoren wesentlich geprägt, nämlich von dem Ehegattenschenkungsverbot und der Mitgiftbestellung.
Das Verbot einer Schenkung unter Ehegatten (donatio inter virum et uxorem) mutet auf den ersten Blick nicht nur äußerst unromantisch, sondern aus heutiger Sicht geradezu absurd an. Sein Zweck und seine ökonomische Bedeutung sind aus sozialhistorischer Perspektive zu erschließen, aber nicht gesichert. Im Laufe der Kaiserzeit erfährt das Verbot auch sukzessive Abschwächungen und Ausnahmen.
Die Bestellung einer Mitgift (dos) ist, wie der hochklassische Jurist Sextus Pomponius in D. 24.3.1 (Pomp. 15 ad Sab.) festhält, „immer und überall von herausragender Bedeutung“ (semper et ubique praecipua). So diente die dos-Bestellung einerseits dem Ehemann zur Sicherung der Versorgung seiner Ehefrau, aber auch der Frau als Absicherung im Falle einer Ehescheidung. Hier etablierte sich mit der „Klage auf Herausgabe des Frauengutes“ (actio rei uxoriae) ein im Gefüge der römischen Klagen besonders auffälliges Rechtsinstrument.
Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen zur römischen Ehe und ihren vermögensrechtlichen Wirkungen sollen aber auch Konstellationen und Probleme untersucht werden, die sich für das Sachenrecht und das Schuldrecht ergeben: So ist etwa eine verbotswidrig vorgenommene Schenkung keine gültige causa für den Eigentumserwerb des beschenkten Ehepartners mittels traditio. Das Eigentum an den Mitgiftsachen wiederum wurde dem Ehemann zwar übertragen, Veräußerungsbeschränkungen und vor allem die bei Scheidung drohende, verpflichtende Rückübereignung an die Ehefrau schränken den Ehemann freilich faktisch und rechtlich ein.
Im Seminar sollen sowohl grundlegende, sozialgeschichtliche Fragen zu Ehegattenschenkungsverbot und Mitgiftbestellung erörtert als auch, vor dieser Folie, daraus resultierende dogmatische Fragestellungen und Konstruktionen diskutiert werden, wie sie sich aus den Quellen ergeben. Auch eine Einbeziehung anderer antiker Rechte wie etwa des griechischen Mitgiftrechts soll ins Auge gefasst werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Für den Erwerb eines Zeugnisses ist ein Referat (ca. 30 Minuten) zu halten und anschließend eine Diskussion darüber zu führen; für das Diplomandenseminar ist ferner eine schriftliche Arbeit zu dem Referat zu verfassen. Details dazu werden in der ersten Einheit bekanntgegeben werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Neben der eigenen Präsentation wird eine regelmäßige Anwesenheit an den Sitzungen sowie rege Beteiligung an der Diskussion verlangt.

Wer trotz Anmeldung unbegründet nicht im Seminar erscheint, muss mit einer negativen Beurteilung rechnen.

Prüfungsstoff

Grundlage der Beurteilung ist die Präsentation des gewählten Themas.

Literatur

Wird themenspezifisch ausgegeben werden. Von den Studierenden wird ferner erwartet, eigenständig Literatur-Recherche zu betreiben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 19.10.2022 12:27