030549 SE Mann und Frau und Geld - zu Fragen des römischen Dotalrechts (2022W)
für Diplomand*innen und Dissertant*innen
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
Temine werden in der VB fixiert.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.09.2022 00:01 bis Mo 26.09.2022 23:59
- Abmeldung bis Sa 15.10.2022 23:59
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Die Vorbesprechung des Seminars findet
am 19.10. 2022, um 10:00 (pktl.), im Hörsaal Rechtswissenschaften, Schenkenstraße 8-10, 4. OG statt.
Mittwoch
12.10.
10:00 - 12:00
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch
19.10.
10:00 - 12:00
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch
09.11.
10:00 - 12:00
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch
16.11.
10:00 - 12:00
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch
23.11.
10:00 - 12:00
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch
30.11.
10:00 - 12:00
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch
07.12.
10:00 - 12:00
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch
14.12.
10:00 - 12:00
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch
11.01.
10:00 - 12:00
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch
18.01.
10:00 - 12:00
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Für den Erwerb eines Zeugnisses ist ein Referat (ca. 30 Minuten) zu halten und anschließend eine Diskussion darüber zu führen; für das Diplomandenseminar ist ferner eine schriftliche Arbeit zu dem Referat zu verfassen. Details dazu werden in der ersten Einheit bekanntgegeben werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Neben der eigenen Präsentation wird eine regelmäßige Anwesenheit an den Sitzungen sowie rege Beteiligung an der Diskussion verlangt.Wer trotz Anmeldung unbegründet nicht im Seminar erscheint, muss mit einer negativen Beurteilung rechnen.
Prüfungsstoff
Grundlage der Beurteilung ist die Präsentation des gewählten Themas.
Literatur
Wird themenspezifisch ausgegeben werden. Von den Studierenden wird ferner erwartet, eigenständig Literatur-Recherche zu betreiben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 19.10.2022 12:27
Das Verbot einer Schenkung unter Ehegatten (donatio inter virum et uxorem) mutet auf den ersten Blick nicht nur äußerst unromantisch, sondern aus heutiger Sicht geradezu absurd an. Sein Zweck und seine ökonomische Bedeutung sind aus sozialhistorischer Perspektive zu erschließen, aber nicht gesichert. Im Laufe der Kaiserzeit erfährt das Verbot auch sukzessive Abschwächungen und Ausnahmen.
Die Bestellung einer Mitgift (dos) ist, wie der hochklassische Jurist Sextus Pomponius in D. 24.3.1 (Pomp. 15 ad Sab.) festhält, „immer und überall von herausragender Bedeutung“ (semper et ubique praecipua). So diente die dos-Bestellung einerseits dem Ehemann zur Sicherung der Versorgung seiner Ehefrau, aber auch der Frau als Absicherung im Falle einer Ehescheidung. Hier etablierte sich mit der „Klage auf Herausgabe des Frauengutes“ (actio rei uxoriae) ein im Gefüge der römischen Klagen besonders auffälliges Rechtsinstrument.
Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen zur römischen Ehe und ihren vermögensrechtlichen Wirkungen sollen aber auch Konstellationen und Probleme untersucht werden, die sich für das Sachenrecht und das Schuldrecht ergeben: So ist etwa eine verbotswidrig vorgenommene Schenkung keine gültige causa für den Eigentumserwerb des beschenkten Ehepartners mittels traditio. Das Eigentum an den Mitgiftsachen wiederum wurde dem Ehemann zwar übertragen, Veräußerungsbeschränkungen und vor allem die bei Scheidung drohende, verpflichtende Rückübereignung an die Ehefrau schränken den Ehemann freilich faktisch und rechtlich ein.
Im Seminar sollen sowohl grundlegende, sozialgeschichtliche Fragen zu Ehegattenschenkungsverbot und Mitgiftbestellung erörtert als auch, vor dieser Folie, daraus resultierende dogmatische Fragestellungen und Konstruktionen diskutiert werden, wie sie sich aus den Quellen ergeben. Auch eine Einbeziehung anderer antiker Rechte wie etwa des griechischen Mitgiftrechts soll ins Auge gefasst werden.