Universität Wien

030644 KU Grundrechtstheorie und Grundrechtsdogmatik in der Rechtsprechung (2023W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 10.10. 09:00 - 10:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG (Vorbesprechung)
Montag 06.11. 09:00 - 14:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Montag 11.12. 09:00 - 14:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Montag 08.01. 09:00 - 14:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Montag 22.01. 09:00 - 11:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Inhalt der Lehrveranstaltung sind die grundrechtstheoretischen Voraussetzungen der Dogmatik und Rechtsprechung, die anhand von Gerichtsentscheidungen diskutiert werden.
Ziel ist das Erkennen der Zusammenhänge von Theorie, Rechtsprechung und Dogmatik.

Die in den Blockeinheiten diskutierten Entscheidungen sind von allen Studierenden zu lesen und unter vorgegebenen Aspekten zu analysieren. Zu Beginn jeder Diskussion wird eine Person gebeten werden, die Entscheidung kurz vorzustellen, ehe in einer allgemeinen Debatte die Lernziele erarbeitet werden. Die Mitwirkung an der allgemeinen Debatte ist ein essentieller Teil der Lehrveranstaltung.

Am Ende der Lehrveranstaltung findet eine Klausur statt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Beteiligung an der Diskussion, schriftliche Tests am Ende der Lehrveranstaltung. Die Teilnahme an allen Terminen ist daher essentiell. Der schriftliche Test ist als open book Prüfungen zu verstehen, bei denen alle Kursunterlagen verwendet werden dürfen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Kenntnisse der Grundrechtsdogmatik sind eine für den Kurs erforderliche Voraussetzung.
Leistungen aus allen zwei Teilbereichen sind notwendig, um eine positive Note zu erreichen, und zwar mindestens drei positive Mitarbeitsleistungen (inklusive Vorstellung der Entscheidung zu Beginn einer Diskussion) sowie eine positive schriftliche Testleistung.
Beurteilungsmaßstab: Die positive Mitarbeit und das Einführungsreferat fließen zu 60% in die Note ein, der schriftliche Test zu 40%.

Prüfungsstoff

Diskussion höchstgerichtlicher Entscheidungen

Literatur

Martens, Grundrechte im Leistungsstaat, VVDStRL 1974, 7; Isensee, Das Grundrecht als Abwehrrecht und als staatliche Schutzpflicht, Handbuch des Staatsrechts 3. Auflage, Band 9, 413 - 568

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 10.10.2023 10:07