Universität Wien

030703 KU Gläubigerschutz an der Schnittstelle zwischen Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht (2024S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 18.03. 18:00 - 20:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 08.04. 18:00 - 20:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 09.04. 18:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 10.04. 18:00 - 20:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 07.05. 18:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 08.05. 18:00 - 20:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 04.06. 18:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 05.06. 18:00 - 20:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag 07.06. 18:30 - 20:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung dient einer vertiefenden Auseinandersetzung mit Gläubigerschutzthemen, die im Rahmen des Kernstoffs (Modulprüfungen Unternehmensrecht; Zivilverfahrensrecht) nur kurz gestreift werden. Besonderes Augenmerk gilt den Querschnittsbereichen wie etwa der Haftung von Leitungsorganen und Gesellschaftern in Insolvenznähe sowie deren (grenzüberschreitender) Durchsetzung. Weitere Beispiele sind die Sorgfaltspflichten bei außergerichtlichen Restrukturierungsbemühungen oder die Haftung bei Verletzung von insolvenzprophylaktischen Bestimmungen im Rechnungslegungsrecht.

In der ersten Einheit werden Themenpools vorgestellt, aus denen die Teilnehmer*innen ein Thema zur näheren Bearbeitung wählen. Diese Themen werden in den Folgeeinheiten anhand von interaktiven Präsentationen im Plenum aufgearbeitet. Im Anschluss ist eine kurze Hausarbeit abzufassen.

Ziel der Lehrveranstaltung ist neben der Wissensvermittlung insbesondere auch das Erproben von Vorträgen und (schriftlichem) wissenschaftlichem Arbeiten. Zu diesem Zweck erhalten die Teilnehmer*innen auch individuelles Feedback.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Beurteilung erfolgt anhand von Mitarbeit in den Einheiten (40%), einer Präsentation (40%) und einer kurzen schriftlichen Hausarbeit zur Präsentation (20%).

Zu den erlaubten Hilfsmitteln siehe unten bei der Literatur.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es werden Noten je nach erreichter Prozentzahl der Einzelleistungen (siehe oben zur Art der Leistungskontrolle) vergeben. Für eine positive Beurteilung müssen zumindest 50% erreicht werden.

Prüfungsstoff

Siehe oben zur Art der Leistungskontrolle.

Literatur

Die Literatur hängt vom jeweiligen Themenpool ab und wird in der ersten Einheit bekannt gegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 29.04.2024 08:45