Universität Wien

030726 KU Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Europa (2024S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mittwoch 13.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 20.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 10.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 17.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 24.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 08.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 15.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 29.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 05.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 12.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 19.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Themenschwerpunkte:
Grundsätzliches zum Europarecht: Europäisches Unionsrecht und Europarecht im weiteren Sinne (hier vor allem Europäische Menschenrechtskonvention);
Modelle des Verhältnisses zwischen den europäischen Staaten einerseits und den Religionsgemeinschaften andererseits (insbesondere Trennungsmodell, Kooperationsmodell und Modell des Staatskirchentums);
Die religiös-weltanschauliche Dimension im Bereich der Europäischen Union;
Religions- und Weltanschauungsfreiheit im Gemeinschaftsrecht und in der Europäischen Menschenrechtskonvention;
Europäische Rechtsprechung (hier vor allem EuGH, EGMR).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

1. Mitarbeit: Notiert werden so genannte "Mitarbeitsplus".
2. Schriftliches Kolloquium innerhalb der letzten Lehrveranstaltungseinheit vom Mittwoch 19. Juni (Dauer: 40 Minuten): Ersatzweise kann das Kolloquium auch mündlich und digital bis Ende Juli abgelegt werden. Die Kolloquienfragen werden ausschließlich einem Katalog entnommen, der insgesamt 20 Fragen umfasst und den Studierenden im Lauf des Semesters bekanntgemacht wird.
Es besteht ferner die Möglichkeit, bezogen auf den Stoff des Skriptums 1, innerhalb der Lehrveranstaltungseinheit vom Mittwoch 22. Mai eine FREIWILLIGE schriftliche Zwischenklausur abzulegen. Wird die Zwischenklausr besser gewertet als die Fragebeantwortung zu Skriptum 1 innerhalb des Abschlusskolloquiums, dann wird das Ergebnis der Zwischenklausur für die Endbenotung herangezogen und nicht die Fragebeantwortung zu Skriptum 1 im Rahmen des Abschlusskolloquiums (GÜNSTIGKEITSPRINZIP!!!).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Anwesenheitspflicht (bitte nicht mehr als dreimal fehlen.) Das Ergebnis des Abschlusskolloquiums wird etwa zwei Drittel des Notenkalküls bilden, die Mitarbeit etwa ein Drittel.

Prüfungsstoff

Zwei von Brigitte Schinkele verfasste und von Seiten der Lehrveranstaltungsleitung aktualisierte Skripten, die im Lauf der Lehrveranstaltung zur Verfügung gestellt werden, bilden die Grundlage des Stoffes. Zu beachten ist allerdings, dass daraus nur jener Stoff kolloquienrelevant ist, der im Katalog der 20 möglichen Kolloquienfragen angesprochen wird (siehe oben Art der Leistungskontrolle!).

Literatur

Die beiden Skripten enthalten reichlich Literatur- und Judikaturverweise. Bitte beachten Sie, dass die verwiesene Literatur und Judikatur per se keinen Kolloquienstoff darstellt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 14.03.2024 14:45