Universität Wien

030852 PUE Übung aus Verfassungsrecht (2024S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mittwoch 13.03. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 20.03. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 10.04. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 17.04. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 24.04. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 08.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 15.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 29.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 05.06. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 12.06. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 19.06. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel der Lehrveranstaltung ist die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung aus Verfassungsrecht sowie auf die FÜM III. Inhalt der Übung sind die Grundlagen und Strukturen des Verfassungsrechtes, aufbauend auf die im ersten Studienabschnitt erworbenen Grundkenntnisse sowie auf das in Vorlesungen und Selbststudium erworbene Wissen. Der Stoff wird in Form kurzer Fälle erarbeitet.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt durch die Teilnahme an schriftlichen Klausuren und durch mündliche Mitarbeit. Es dürfen (und sollen) unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden (aktueller Kodex Verfassungsrecht bzw Ausdrucke aus dem RIS).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Eine positive Note erhält, wer zumindest eine von zwei Klausuren erfolgreich absolviert und regelmäßig mündliche Mitarbeitsbeiträge, das heißt mindestens vier sinnvolle Wortmeldungen im Laufe der Lehrveranstaltungen, erbringt. Werden beide Klausuren positiv absolviert, zählt die bessere Klausurnote. Mitarbeit über das erforderliche Ausmaß kann die Note verbessern. In der Übung besteht Anwesenheitspflicht; zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet.

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff der ersten Klausur sind die bis zum Klausurtermin in der Lehrveranstaltungseinheit besprochenen Themenbereiche, Stoff der zweiten Klausur sind die bis zu diesem Zeitpunkt in der Übung behandelten Inhalte.

Literatur

Berka, Verfassungsrecht, 8. Auflage (2021) oder
Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht, 13. Auflage (2022) oder
Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 11. Auflage (2015)

Gesetzestexte:
Unkommentierte Gesetzesausgabe des Verfassungsrechts (zB KODEX Verfassungsrecht oder RIS-Ausdrucke)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 29.02.2024 17:45