Universität Wien

040111 UK Umgründungsrecht (2019S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.
Anmeldung über U:SPACE während der Anmeldezeiten.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 07.05. 08:00 - 09:30 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 14.05. 08:00 - 09:30 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 14.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 21.05. 08:00 - 09:30 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 28.05. 08:00 - 09:30 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 04.06. 08:00 - 09:30 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 18.06. 08:00 - 09:30 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 25.06. 08:00 - 09:30 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In der Lehrveranstaltung werden die einzelnen Umgründungstatbestände von Unternehmen (Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung, Einbringung, Realteilung) sowie ihre gesellschaftsrechtlichen, zivil- und unternehmensrechtlichen, steuerrechtlichen und außersteuerrechtlichen Aspekte (Arbeitsrecht, Gewerberecht) und Rechtsfolgen sowohl theoretisch als auch an Hand praxisnaher Fälle besprochen.

Die Studierenden sollen am Ende dieser Lehrveranstaltung ein fundiertes Wissen über die Tatbestände der Umgründung sowie ihre Folge haben und dieses Wissen praktisch anwenden können.

Die Bearbeitung des Stoffes erfolgt mittels Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters unter Einbeziehung praxisbezogener Fragen und Fälle. Es wird eine PowerPoint-Präsentation verwendet, diese steht auf der Homepage des Instituts (http://privatrecht.univie.ac.at) zum Download bereit. Eine aktive Mitarbeit der Studierenden im Kurs ist erwünscht.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Die Verwendung von unkommentierten Gesetzesausgaben und nicht elektronischen Wörterbüchern ist bei der Prüfung erlaubt ( Post-Its: nur unbeschriftet zulässig - weder Zahlen noch Überschriften; verschiedene Farben, Größen sind zulässig.). Weitere Informationen zu den erlaubten Hilfsmittel bei den Klausuren finden Sie unter http://privatrecht.univie.ac.at/

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Dr. Franz Althuber, franz.althuber@asp-law.at).
Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.

Prüfungsstoff

Geymayer/Tröthan, Grundlagen des Umgründungsrechts, 3. Auflage (2014)

Literatur

Geymayer/Tröthan, Grundlagen des Umgründungsrechts, 3. Auflage (2014)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28