Universität Wien

040203 KU Rechnungslegung und Besteuerung von Finanzunternehmen (MA) (2018S)

verwendbar für Ausgewählte Teilgebiete des externen Rechnungswesens A, B oder C

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Die Veranstaltung am Montag, 25.6.2018, beginnt erst um 16 Uhr!

Donnerstag 01.03. 16:00 - 17:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 16.04. 16:45 - 18:45 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Freitag 20.04. 09:00 - 13:00 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 19.06. 09:45 - 13:45 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Mittwoch 20.06. 15:00 - 21:30 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Freitag 22.06. 15:00 - 21:30 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 25.06. 15:00 - 21:30 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Donnerstag 28.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Der Kurs behandelt die Besonderheiten in der Rechnungslegung und Besteuerung von Finanzunternehmen.

Es erfolgt eine Auseinandersetzung mit den folgenden Themenbereichen:

- Normenhierarchie der Rechnungslegung von Kreditinstituten
- Besonderheiten der Rechnungslegung nach dem Bankwesengesetz (BWG)
- Finanzspezifische Bestimmungen zur Rechnungslegung nach IFRS (insb. IFRS 9)

Der Lehrende stellt die zentralen Lehrveranstaltungsinhalte im Vortragsstil vor. Eine Vertiefung dieser Inhalte erfolgt durch die gemeinsame Diskussion der angesprochenen Themen sowie durch die Lösung von Beispielfällen unter Einbezug der Studierenden.

Eine Vorstellung ausgewählter Besonderheiten der Besteuerung von Finanzunternehmen erfolgt im Rahmen der Präsentation der der dazugehörigen Themen durch die Studierenden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungsbeurteilung der LV setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:

- Schriftliche Klausur am Ende der LV, die sich auf den gesamten LV-Stoff bezieht. Die Klausur ist mit 50% der erzielbaren Punkte der LV gewichtet. Zugelassenes Hilfsmittel: nicht-programmierbarer Taschenrechner. Dauer der Klausur: 50 Minuten.
- Bearbeitung und Präsentation einer ausgewählten Themenstellung bzw. eines ausgewählten Beispielfalls in Gruppenarbeit. Die Themenzuordnung erfolgt im Rahmen der ersten LV-Einheit. Die Ausarbeitung ist mit 50% der erzielbaren Punkte der LV gewichtet.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Inhalte und konkrete Modalitäten für die Leistungsbeurteilung werden im Rahmen der Vorbesprechung erläutert. Ein positives Absolvieren der LV erfordert das Erreichen von mehr als 50% der erzielbaren Punkte der LV.

Prüfungsstoff

Relevant sind die gesamten Inhalte der LV; davon abweichende Eingrenzungen des Prüfungsstoffs erfolgen in der LV.

Literatur

Literaturhinweise werden in der Vorbesprechung bekannt gegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28