Universität Wien

040590 UK Arbeits- und Sozialrecht (2016S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.

Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt zwei Einheiten von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor. (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Mag. Mazal; bernhard.mazal@univie.ac.at). Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden. Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert


Klausuren:

Mo, 23.05.2016, 13.15-14.45, Hörsaal 17
Mo, 30.05.2016, 13.15-14.45, Hörsaal 17

Alle Informationen zur Lehrveranstaltung finden Sie auch unter:
http://privatrecht.univie.ac.at/lehre/im-ss/arbeits-und-sozialrecht/

Montag 07.03. 13:15 - 14:45 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Mittwoch 09.03. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 14.03. 15:00 - 20:00 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Mittwoch 16.03. 15:00 - 18:15 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 04.04. 13:15 - 14:45 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 11.04. 13:15 - 14:45 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 18.04. 13:15 - 14:45 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 25.04. 13:15 - 14:45 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 02.05. 13:15 - 14:45 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 09.05. 13:15 - 14:45 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 23.05. 13:15 - 14:45 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 30.05. 13:15 - 14:45 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziele
Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen des österreichischen Arbeits-
und Sozialrechts.

Inhalte
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer. Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung werden die Grundlagen des
Arbeitsrechts vermittelt sowie aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung
besprochen. Im Vordergrund stehen kollektivarbeitsrechtliche Fragen, etwa
wie Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen wirksam abgeschlossen
werden können oder wer die Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
wahrnimmt (Betriebsrat, Sozialpartner, sonstige Interessensvertretungen).
Im individualarbeitsrechtlichen Teil der Lehrveranstaltung stehen
insbesondere Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Arbeitsverträgen
sowie dessen Beendigung (Einvernehmliche Beendigung, Kündigung, Austritt
und Entlassung) im Zentrum. Darüber hinaus werden die verschiedenen Typen
von Arbeitsverträgen (etwa Dienstvertrag, freier Dienstvertrag) behandelt.
Ergänzend werden Grundzüge des österreichischen Sozialversicherungsrechts
besprochen.

Methode
Die Vermittlung der Inhalte erfolgt durch Vortrag der
Lehrveranstaltungsleiter unter Einbeziehung von Fragen und Fällen, bei der
die Studierenden Gelegenheit zur Mitarbeit haben.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 8 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 36 Punkte, Dauer je Klausur: 90 Minuten) am Ende des Kurses. Ab 51% (= 41 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 8 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 36 Punkte, Dauer je Klausur: 90 Minuten) am Ende des Kurses. Es werden insgesamt maximal 80 Punkte vergeben. Ab 51% (= 41 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 41 Punkte - genügend, ab 52 Punkte - befriedigend, ab 62 Punkte - gut, ab 72 Punkte - sehr gut).

Prüfungsstoff

Literatur, Vortrag der Lehrveranstaltungsleiter, Folien

Literatur

Brodil/Risak/Wolf, Arbeitsrecht in Grundzügen (8. neu bearbeitete Aufl.
2013, LexisNexis)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29