Universität Wien

040722 UK Bankrecht (2018S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.
Anmeldungen während der Anmeldezeiten über U:SPACE.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Klausurtermine:
Montag, 28.05.2018, 18:30 - 20:00, Hörsaal 6
Montag, 04.06.2018, 18:30 - 20:00, Hörsaal 4

Montag 05.03. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 19.03. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 09.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 16.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 23.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 07.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 28.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Montag 04.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Praxisnahe Aufbereitung des Bank- und Bankaufsichtsrechts in Grundzügen. Schwerpunktsetzung auf zivilrechtliche Aspekte bei Bankgeschäften. Verbraucherschutzrechtliche Perspektiven. Europäischer Regelungsrahmen. Grundzüge der Rechtsfragen über die Finanzdienstleistungen im Internet.

Erarbeitung grundsätzlicher rechtlicher Konzepte im Bereich des Bankaufsichtsrechts und des Bankvertragsrechts und Schaffung von Verständnis für wirtschaftliche Hintergründe von rechtlichen Instrumenten in diesem Bereich.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht, aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Dr. Christoph Urbanek; christoph.urbanek@dlapiper.com).

Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.

Prüfungsstoff

Vortrag und das vom Lehrenden zur Verfügung gestellte Skriptum (Download von der Homepage des Instituts)

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29