Universität Wien

040728 VK RdW: Öffentliche Wirtschaftsaufsicht (2016S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.

Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Mag. Dr. Thomas Podlesak; t.podlesak@scwp.com). Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden. Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Klausuren:

Fr, 17.06.2016, 15.00-16.30, Hörsaal 3
Fr, 24.06.2016, 15.00-16.30, Hörsaal 3

Alle Informationen zur Lehrveranstaltung finden Sie auch unter:
https://privatrecht.univie.ac.at/lehre/im-ss/oeffentliche-wirtschaftsaufsicht/

Freitag 22.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Freitag 29.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Freitag 13.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Freitag 20.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Freitag 03.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Freitag 10.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Freitag 17.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Freitag 24.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel des so genannten "Wirtschaftsaufsichtsrechts" ist es, das Funktionieren bestimmter volkswirtschaftlicher Schlüsselbranchen, wie Banken, Versicherungen oder Energieversorger, sicherzustellen. Zu diesem Zweck überwacht der Staat die entsprechenden Unternehmen intensiver als dies im Allgemeinen, etwa auf Basis des Gewerberechts, der Fall ist. Auch soll in jenen Bereichen, die ehemals von staatlichen Monopolen beherrscht, nunmehr aber liberalisiert wurden (zB der Telekommunikationssektor), durch unabhängige Regulierungsbehörden adäquater Wettbewerb geschaffen bzw gesichert werden.

Der einstündige Vertiefungskurs gibt einen Überblick über die verschiedenen Gebiete des Wirtschaftsaufsichtsrechts, insb aus den Bereichen Finanzmarktaufsicht (zB Bankenaufsicht), Kommunikationswirtschaft (zB Telekommunikation), Energiewirtschaft (zB Elektrizitätswirtschaft) und Verkehrswesen (zB Eisenbahnen).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.

Prüfungsstoff

Vortrag des Lehrenden sowie das jeweilige Skriptum

Literatur

Skriptum, das der Vortragende in der ersten Stunde austeilt

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29