Universität Wien

350023 SE BA2III - Qualitative Forschungsmethoden - Abt. D (2024S)

1.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 29 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 11.03. 10:00 - 11:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
Montag 08.04. 10:00 - 11:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
Montag 22.04. 10:00 - 11:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
Montag 06.05. 10:00 - 11:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
Montag 17.06. 10:00 - 11:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Unterschiedliche qualitative Forschungsmethoden werden in der LV vorgestellt.
Ziel ist es, dass die Studierenden sich mit verschiedenen qualitativen Forschungsmethoden auseinandersetzen.
Thematischer Fokus liegt auf sportwissenschaftlichen Fragestellungen.
Inhalte: Interview, Beobachtungen, Fotos, Filme in der qualitativen Forschung, Feldforschung

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mitarbeit, Diskussion (20%)
Kurzpräsenatation in Kleingruppen (40%)
Abgabe von Arbeitsaufgaben (40%)

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Anwesenheit (max 1 Fehlfrequenzen)
Mitarbeit (Beispielstudien lesen und in der LV mitdiskutieren) 20%
Abgabe von Arbeitsaufgaben 40%
Kurzpräsenatation in Kleingruppen 40%
Für eine positive Beurteilung sind 61% zu erreichen.

Prüfungsstoff

Mitarbeit (Beispielstudien lesen und in der LV mitdiskutieren) 20%
Abgabe von Arbeitsaufgaben 40%
Kurzpräsenatation in Kleingruppen 40%
Notenschlüssel:
Nicht genügend: <60% Genügend: 60-70% Befriedigend: 71-80%Gut: 81-90% Sehr gut: 91-100%
es findet keine schriftliche Prüfung statt

Literatur

Döring, N. Bortz (2016). Forschungsmethoden und Evaluation. Berlin Springer Verlag.
Helfferich, C. (2009). Die Qualität qualitativer Daten. Wiesbaden VS Verlag.
Forschauer, U. (2003). Das qualitative Interview. Wien Facultas Verlag.
Mayring, P. (2002). Qualitative Sozialforschung. Weinheim Beltz Verlag.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BA2III

Letzte Änderung: Do 16.05.2024 10:07