Universität Wien

350058 SE Methodisch-didaktisches Handeln im Schulsport - Abt. D (2024S)

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mittwoch 13.03. 16:45 - 20:00 ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock
Samstag 13.04. 08:00 - 16:30 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
Samstag 25.05. 08:00 - 16:30 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Studierenden...
- können kritische Situationen im Schulsport multiperspektivisch und auf unterschiedlichen Ebenen wahrnehmen und erkennen tiefer liegende Strukturen von Problemsituationen. Sie sind in der Lage, dazu unter Einbezug theoretischer Wissensbestände unterschiedliche Interpretationsweisen zu entwickeln;
- haben ihr theoretisches Wissen in vielfältigen schwierigen Anforderungsbereichen des Unterrichts im Unterrichtsfach Bewegung und Sport angewandt und dabei erweitert. Dazu zählen Unterrichtskonflikte, Gewaltanwendung, Essstörungen, Probleme im Umgang mit Diversität und Heterogenität, dysfunktionales methodisches und didaktisches Handeln;
- haben ihr bewegungs- und sportorientiertes methodisch-didaktisches Handeln reflektiert und können dieses unter Berücksichtigung möglicher Wirkungen auf unterschiedlichen unterrichtsbezogenen Ebenen einsetzen,
- haben ihr methodisch-didaktisches Repertoire in ausgewählten Sport- und Bewegungsbereichen erweitert und können es zielgerichtet anwenden, um bei Schülerinnen und Schülern verbesserte Lernergebnisse auf motorischer wie auf psychosozialer Ebene zu erzielen.

Die oben genannten Ziele werden via Input des LV-Leiters, Gruppenarbeiten inkl. Präsentationen; Fallarbeit und Fallstudien; Gruppendiskussionen und der Erarbeitung einer Seminararbeit zu einem gewählten Themenkomplex (inkl. theoretischer Verortung & reflektierter praktischer Handlungsempfehlungen) angestrebt

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

- Mitarbeit in Form von Vorbereitung von Lesetexten & Diskussionsbeiträgen (15%)
- Gruppenpräsentation inkl. Handout zu Ausarbeitungen von methodisch-didaktischen Umsetzungsbeispielen (40%)
- Abgabe einer Seminararbeit zu gewähltem Themenkomplex (45%)
Positive Beurteilung ab 51 Punkten/%

Prüfungsstoff

siehe Unterlagen moodle

Literatur

siehe moodle

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 16.05.2024 09:26