Universität Wien

350186 UE BP4I - Berufspraktikum Sportwissenschaft - Abt. D (2024S)

2.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Verpflichtende Vorbesprechung am: 5.3.2024; 15.30 Uhr (online)

Bedenken Sie, dass Sie bei dieser Lehrveranstaltung (möglichst schon zu Semesterbeginn) einen Praktikumsplatz haben sollten. Die eigenständige Suche und Bewerbung sind Bestandteil des Berufspraktikums. Auf moodle finden Sie dazu auch ein Liste von bisherigen Praktikumsstellen, die Ihnen vielleicht bei der Suche helfen kann.

Montag 08.04. 09:00 - 12:00 ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock
Montag 22.04. 09:00 - 12:00 ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock
Montag 29.04. 09:00 - 12:00 ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock
Montag 13.05. 09:00 - 12:00 ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock
Montag 27.05. 09:00 - 12:00 ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Bedenken Sie, dass Sie bei dieser Lehrveranstaltung (möglichst schon zu Semesterbeginn) einen Praktikumsplatz haben sollten. Die eigenständige Suche und Bewerbung sind Bestandteil des Berufspraktikums. Auf moodle finden Sie dazu auch ein Liste von bisherigen Praktikumsstellen, die Ihnen vielleicht bei der Suche helfen kann.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Erfahrungen aus dem Praktikum werden in einem Portfolio verschriftlicht.
Die Lernziele werden in Einzel- und Gruppenarbeiten ausgearbeitet.
Vor Antritt des Praktikums müssen die Praktikumsstellen von der LV-Leitung genehmigt werden.

Die Beurteilung setzt sich aus folgenden Teilbereichen zusammen: Gruppenausarbeitung (25%) Hausübungen (30%) und Abschlussportfolio (45%).

Prüfungsstoff

Die beurteilten Teilbereiche sind die Gruppenausarbeitung, Hausübungen (Bewerbung und Ziele im Berufspraktikum), aktive Mitarbeit im Kurs und Abschlussportfolio.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BP4I

Letzte Änderung: Do 16.05.2024 09:46