Universität Wien
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010014 VK Grundfragen des Kirchenrechts (2013S)

Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 04.03. 14:15 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
  • Montag 18.03. 14:15 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
  • Montag 08.04. 14:15 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
  • Montag 15.04. 14:15 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
  • Montag 22.04. 14:15 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
  • Montag 29.04. 14:15 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
  • Montag 06.05. 14:15 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
  • Montag 13.05. 14:15 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
  • Montag 27.05. 14:15 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
  • Montag 03.06. 14:15 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
  • Montag 10.06. 14:15 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
  • Montag 17.06. 14:15 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
  • Montag 24.06. 14:15 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Zentraler Punkt der Grundfragenvorlesung ist der Aufweis der theologischen Legitimation des Kirchenrechts. An dieser führt kein Weg vorbei, seitdem der protestantische Jurist Rudolph Sohm zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Existenzberechtigung des Kirchenrechts mit seiner These, daß das Wesen der Kirche mit dem Wesen des Kirchenrechts in Widerspruch stehe, radikal bestritten hatte. In der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Sohm hat die Grundlagenforschung zur katholischen Kirchenrechtswissenschaft verschiedene Ansätze entwickelt, wie eine Rechtsordnung in der Kirche theologisch zu legitimieren ist. Diese werden in der Vorlesung ausführlich vorgestellt.
Im weiteren ist die Entwicklung der kirchlichen Rechtsquellen darzulegen, die von den Canones der ersten Synoden und Konzilien über die mittelalterlichen Canonessammlungen zur Erstellung eines kirchlichen Gesetzbuches im Jahr 1917 für die lateinische Kirche und dem Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium für die katholischen Ostkirchen geführt hat. Sodann werden einige Gegenstandsbereiche der Allgemeinen Normen des CIC angesprochen. Zentrale Themen sind hier vor allem die beiden wichtigsten Rechtsquellen des kanonischen Rechts: Gesetz und Gewohnheit sowie die Mittel der Einzelfallgerechtigkeit: Epikie, Aequitas canonica und Dispens.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Kenntnis der wichtigsten Argumente für und wider die Legitimation der kirchlichen Rechtsordnung und Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit diesen Argumenten sowie Kenntnis der wichtigsten Quellen des Kirchenrechts; Befähigung zur Interpretation und Anwendung kirchlicher Rechtsnormen.

Prüfungsstoff

Vorlesung mit Möglichkeit zu Rückfragen und Diskussion; zu jeder Vorlesung werden Arbeitsblätter mit thematischer Übersicht und bibliographischen Hinweisen ausgeteilt.

Literatur

CIC/1983 (Lat./dt.), 7. Aufl., Kevelaer 2012 (sollte zur Vorlesung mitgebracht werden). CCEO/1990 (Lat./dt.), Paderborn 2000.
Handbuch des katholischen Kirchenrechts, hrsg. von J. Listl/H. Schmitz, Regensburg ²1999.
P. Krämer, Kirchenrecht I, Stuttgart, Berlin, Köln 1992.
L. Gerosa, Das Recht der Kirche, Paderborn 1995 (AMATECA 12).
Aymans/Mörsdorf, Kanonisches Recht, I (1991).

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

für 011 (11W, 08W) D7, gilt für 011 (02W) als Kirchenrecht I- Grundfragen des Kirchenrechts: Theologische Grundlegung; (freies) Wahlfach für 012 und 020, für Master RW M7

Letzte Änderung: Mo 27.07.2026 10:50