Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

010022 VO Medizinrecht für Nichtjurist*innen (2026S)

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine

ACHTUNG: Diese Lehrveranstaltung wird aus technischen Gründen NICHT im u:space-Kalender angezeigt !
Di, 03.03.2026, 13.15-16.30 Uhr, Seminarraum Alte Kapelle, Campus, Hof 2.8, Spitalgasse 2-4, 1090 Wien
Di, 10.03.2026, 13.15-16.30 Uhr, Seminarraum Alte Kapelle, Campus, Hof 2.8, Spitalgasse 2-4, 1090 Wien
Di, 17.03.2026, 13.15-16.30 Uhr, Seminarraum Alte Kapelle, Campus, Hof 2.8, Spitalgasse 2-4, 1090 Wien
Di, 14.04.2026, 13.15-16.30 Uhr, Seminarraum Alte Kapelle, Campus, Hof 2.8, Spitalgasse 2-4, 1090 Wien
Di, 21.04.2026, 13.15-16.30 Uhr, Seminarraum Alte Kapelle, Campus, Hof 2.8, Spitalgasse 2-4, 1090 Wien
Di, 28.04.2026, 13.15-16.30 Uhr, Seminarraum Alte Kapelle, Campus, Hof 2.8, Spitalgasse 2-4, 1090 Wien
Di, 05.05.2026, 13.15-16.30 Uhr, Seminarraum Alte Kapelle, Campus, Hof 2.8, Spitalgasse 2-4, 1090 Wien


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Medizinrecht ist nicht nur zu einem integralen Bestandteil der Gesundheitsberufe geworden, sondern spielt auch eine zentrale Rolle in zahlreichen anderen wissenschaftlichen Bereichen. Gesellschaftliche Veränderungen und der rasante medizinische Fortschritt haben die Entscheidungsfindung im klinischen Alltag zunehmend komplex gemacht. Hinzu kommen Veränderungen im Verhältnis zwischen Angehörigen der Gesundheitsberufe und Patient:innen sowie die wachsende technische Unterstützung dieses Verhältnisses, etwa durch Telemedizin.

Oberstes Prinzip bei allen Behandlungs- und Betreuungsformen ist die Selbstbestimmung der Patient:innen. Insbesondere bei der Behandlung von Patient:innen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit (z. B. Kinder, Menschen mit Demenz) stellen sich medizinrechtlich und medizinethisch hochsensible Fragen, etwa am Lebensanfang, am Lebensende sowie im Zusammenhang mit Einwilligung und Aufklärung. Für Ärzt:innen ist die medizinische Indikation maßgeblich für die Entscheidung über eine Behandlung.

Behandelt werden unter anderem folgende Grundlagen des Medizinrechts:

- rechtliche Beziehungen zwischen Patient:innen und Angehörigen der Gesundheitsberufe
- Entscheidungsfähigkeit
- Patientenverfügung und Sterbeverfügung
- Schweigepflicht
- Haftungsfragen und Möglichkeiten der Konfliktlösung
- Patientensicherheit

Ziele und Methode der LV: Den Studierenden werden zunächst die Grundlagen des Medizinrechts vermittelt und ein allgemeines Verständnis für das Recht geschaffen. In den Lehrveranstaltungen werden die Studierenden anhand von Fallbeispielen an medizinrechtliche Fragestellungen herangeführt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Vermittlung der Fähigkeit, rechtliche Problemfelder zu erkennen und Lösungen zu finden, und nicht auf der Vermittlung von Detailwissen zu den einzelnen Rechtsvorschriften.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Prüfung (Multiple Coice und offene Fragen) auf Basis der Folieninhalte. Es sind keine Hilfsmittel erlaubt und nötig. Der (erste) Prüfungstermin findet in der letzten Lehrveranstaltungseinheit am 05.05.2026 statt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für eine positive Beurteilung sind mindestens 50 % der Punkte erforderlich.

Prüfungsstoff

Inhalte der Präsentationen (Foliensätze der Vortragenden)

Literatur

Maria Kletecka-Pulker, Markus Grimm, Michael Memmer, Lukas Stärker, Johannes Zahrl, Grundzüge des Medizinrechts, Manz Verlag Wien 2019

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

EC Ethik und Recht in der Medizin

Letzte Änderung: Di 21.04.2026 11:05