Universität Wien

010047 VO Kirchliches Verfassungsrecht: Die Verfassung der katholischen Ostkirchen (2012S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 1 - Katholische Theologie

Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 19.03. 11:15 - 13:00 (ehem. Hörsaal 48 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Montag 26.03. 11:15 - 13:00 (ehem. Hörsaal 48 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Montag 16.04. 11:15 - 13:00 (ehem. Hörsaal 48 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Montag 23.04. 11:15 - 13:00 (ehem. Hörsaal 48 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Montag 30.04. 11:15 - 13:00 (ehem. Hörsaal 48 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Samstag 05.05. 10:00 - 14:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Montag 07.05. 11:15 - 13:00 (ehem. Hörsaal 48 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Montag 14.05. 11:15 - 13:00 (ehem. Hörsaal 48 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Montag 21.05. 11:15 - 13:00 (ehem. Hörsaal 48 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Montag 04.06. 11:15 - 13:00 (ehem. Hörsaal 48 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Montag 11.06. 11:15 - 13:00 (ehem. Hörsaal 48 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Montag 18.06. 11:15 - 13:00 (ehem. Hörsaal 48 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Montag 25.06. 11:15 - 13:00 (ehem. Hörsaal 48 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die katholische Kirche ist nicht nur die Lateinische Kirche des Westens. Zu ihr gehören auch 21 katholische orientalische Kirchen, die sich durch ein eigenes Erbe in theologischer, liturgischer, spiritueller und disziplinär-rechtlicher Hinsicht auszeichnen. In der Vorlesung über das kirchliche Verfassungsrecht, wie es sich im Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium von 1990 niedergeschlagen hat, geht es neben den Grundfragen der kirchlichen Verfassung vor allem um die institutionellen Organe auf den Ebenen von Gesamtkirche, Teilkirchen (Eparchien), Teilkirchenverbänden und Gemeinden sowie um die auf diesen Ebenen bestehenden Ämter und Dienste. In der Vorlesung sollen so auch die Unterschiede zum Gesetzbuch der Lateinischen Kirche (CIC) deutlich gemacht werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Kenntnis von Grundzügen des orientalischen Kirchenverfassungsrechts. Kenntnis der wichtigsten Rechtsinstitute der kirchlichen Verfassung. Die Vorlesung ist in erster Linie für Studierende aus katholischen orientalischen Kirchen gedacht, kann aber auch von anderen Studierenden als Vorlesung zum kirchlichen Verfassungsrecht absolviert werden.

Prüfungsstoff

Vorlesung mit ausführlicher Möglichkeit zu Rückfragen und Diskussion; zu jeder Vorlesung werden Arbeitsblätter mit thematischer Übersicht und bibliographischen Hinweisen ausgeteilt.

Literatur

CCEO/1990 (Lat./dt.), Paderborn 2000 (derzeit leider vergriffen).
Handbuch des katholischen Kirchenrechts, hrsg. von Joseph Listl / Heribert Schmitz, Regensburg, 2. Aufl. 1999.
Johannes Madey, Quellen und Grundzüge des Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium. Ausgewählte Themen (Beihefte z. MKCIC; Beiheft 22), Essen 1999.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Pflichtfach für 011 (08W, 11W) D 28, Pflichtfach für 011 (02W), Master RW M7

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:27