010047 VO Kirchliches Verfassungsrecht: Die Verfassung der katholischen Ostkirchen (2012S)
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Sprache: Deutsch
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Lehrende
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Montag
19.03.
11:15 - 13:00
(ehem. Hörsaal 48 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Montag
26.03.
11:15 - 13:00
(ehem. Hörsaal 48 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Montag
16.04.
11:15 - 13:00
(ehem. Hörsaal 48 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Montag
23.04.
11:15 - 13:00
(ehem. Hörsaal 48 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Montag
30.04.
11:15 - 13:00
(ehem. Hörsaal 48 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Samstag
05.05.
10:00 - 14:00
(ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Montag
07.05.
11:15 - 13:00
(ehem. Hörsaal 48 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Montag
14.05.
11:15 - 13:00
(ehem. Hörsaal 48 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Montag
21.05.
11:15 - 13:00
(ehem. Hörsaal 48 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Montag
04.06.
11:15 - 13:00
(ehem. Hörsaal 48 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Montag
11.06.
11:15 - 13:00
(ehem. Hörsaal 48 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Montag
18.06.
11:15 - 13:00
(ehem. Hörsaal 48 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Montag
25.06.
11:15 - 13:00
(ehem. Hörsaal 48 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die katholische Kirche ist nicht nur die Lateinische Kirche des Westens. Zu ihr gehören auch 21 katholische orientalische Kirchen, die sich durch ein eigenes Erbe in theologischer, liturgischer, spiritueller und disziplinär-rechtlicher Hinsicht auszeichnen. In der Vorlesung über das kirchliche Verfassungsrecht, wie es sich im Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium von 1990 niedergeschlagen hat, geht es neben den Grundfragen der kirchlichen Verfassung vor allem um die institutionellen Organe auf den Ebenen von Gesamtkirche, Teilkirchen (Eparchien), Teilkirchenverbänden und Gemeinden sowie um die auf diesen Ebenen bestehenden Ämter und Dienste. In der Vorlesung sollen so auch die Unterschiede zum Gesetzbuch der Lateinischen Kirche (CIC) deutlich gemacht werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Kenntnis von Grundzügen des orientalischen Kirchenverfassungsrechts. Kenntnis der wichtigsten Rechtsinstitute der kirchlichen Verfassung. Die Vorlesung ist in erster Linie für Studierende aus katholischen orientalischen Kirchen gedacht, kann aber auch von anderen Studierenden als Vorlesung zum kirchlichen Verfassungsrecht absolviert werden.
Prüfungsstoff
Vorlesung mit ausführlicher Möglichkeit zu Rückfragen und Diskussion; zu jeder Vorlesung werden Arbeitsblätter mit thematischer Übersicht und bibliographischen Hinweisen ausgeteilt.
Literatur
CCEO/1990 (Lat./dt.), Paderborn 2000 (derzeit leider vergriffen).
Handbuch des katholischen Kirchenrechts, hrsg. von Joseph Listl / Heribert Schmitz, Regensburg, 2. Aufl. 1999.
Johannes Madey, Quellen und Grundzüge des Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium. Ausgewählte Themen (Beihefte z. MKCIC; Beiheft 22), Essen 1999.
Handbuch des katholischen Kirchenrechts, hrsg. von Joseph Listl / Heribert Schmitz, Regensburg, 2. Aufl. 1999.
Johannes Madey, Quellen und Grundzüge des Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium. Ausgewählte Themen (Beihefte z. MKCIC; Beiheft 22), Essen 1999.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Pflichtfach für 011 (08W, 11W) D 28, Pflichtfach für 011 (02W), Master RW M7
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:27