010060 VO Aufbaukurs Kirchenrecht II (2021S)
Kirchliches Verfassungsrecht
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DIGITAL
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
Details
Sprache: Deutsch
Prüfungstermine
- Freitag 25.06.2021
- Freitag 01.10.2021 08:00 - 11:00 Hörsaal 6 Franz König Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
- Freitag 03.12.2021 08:00 - 11:00 Hörsaal 41 Gerda-Lerner Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 8
- Montag 31.01.2022 08:00 - 11:00 Hörsaal 7 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 7
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Update (19.01.2021):
Diese Lehrveranstaltung findet bis zumindest Mitte April 2021 ausschließlich digital synchron via moodle statt. Sollte sich am gegenwärtigen Planungsstand etwas ändern, finden Studierende aktualisierte Informationen hier.
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Donnerstag
04.03.
09:45 - 11:15
Hybride Lehre
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1 -
Donnerstag
11.03.
09:45 - 11:15
Hybride Lehre
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1 -
Donnerstag
18.03.
09:45 - 11:15
Hybride Lehre
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1 -
Donnerstag
25.03.
09:45 - 11:15
Hybride Lehre
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1 -
Donnerstag
15.04.
09:45 - 11:15
Hybride Lehre
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1 -
Donnerstag
22.04.
09:45 - 11:15
Hybride Lehre
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1 -
Donnerstag
29.04.
09:45 - 11:15
Hybride Lehre
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1 -
Donnerstag
06.05.
09:45 - 11:15
Hybride Lehre
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1 -
Donnerstag
20.05.
09:45 - 11:15
Hybride Lehre
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1 -
Donnerstag
27.05.
09:45 - 11:15
Hybride Lehre
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1 -
Donnerstag
10.06.
09:45 - 11:15
Hybride Lehre
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1 -
Donnerstag
17.06.
09:45 - 11:15
Hybride Lehre
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1 -
Donnerstag
24.06.
09:45 - 11:15
Hybride Lehre
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
ie Prüfung findet wenn möglich als schriftliche Präsenzprüfung statt. Ein CIC ohne persönliche Notizen kann als Hilfsmittel verwendet werden.
Sollte keine Präsenzprüfung möglich sein, erfolgt die Prüfung mündlich digital (15-20 Minuten). In diesem Fall ist die Verwendung von Hilfsmitteln wie dem CIC nicht gestattet.
Sollte keine Präsenzprüfung möglich sein, erfolgt die Prüfung mündlich digital (15-20 Minuten). In diesem Fall ist die Verwendung von Hilfsmitteln wie dem CIC nicht gestattet.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
bei schriftlicher Prüfung: positiv ist eine Leistung ab 14 von 27 erreichbaren Punkten; "sehr gut" ist eine Leistung ab 25 Punkten.im Fall einer mündlichen Prüfung: das Problem der Fragen muss dem richtigen Rechtsgebiet zugeordnet werden können; die einzelnen Fragen müssen zu 50% richtig beantwortet werden. Eine "sehr gute" Leistung bedeutet die Fähigkeit, den LV-Stoff auf konkrete Fragen hin kritisch anwenden zu können.
Prüfungsstoff
Stoff der gesamten Vorlesung; die verwendete und sukzessive online gestellte Präsentation ist integraler Bestandteil der Vorlesung, ebenso auf moodle veröffentlichte Materialien.
Literatur
a) allgemein
Ludger Müller, Christoph Ohly, Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch, Paderborn 2018, §§ 24-28
Aymans-Mörsdorf, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici, Bd. II (Verfassungsrecht, Vereinigungsrecht), Paderborn u.a. 1997
Stephan Haering, Wilhelm Rees, Heribert Schmitz (Hrsg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015, §§ zum zweiten Buch des CIC.
b) Vertiefung
Literatur zur Vertiefung der einzelnen Themenbereiche wird in der Vorlesung bekanntgegeben.
c) Gesetzestext
Codex Iuris Canonici - Codex des kanonischen Rechtes, lat.-dt. Ausgabe - 8. überarbeitete Auflage 2017
Ludger Müller, Christoph Ohly, Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch, Paderborn 2018, §§ 24-28
Aymans-Mörsdorf, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici, Bd. II (Verfassungsrecht, Vereinigungsrecht), Paderborn u.a. 1997
Stephan Haering, Wilhelm Rees, Heribert Schmitz (Hrsg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015, §§ zum zweiten Buch des CIC.
b) Vertiefung
Literatur zur Vertiefung der einzelnen Themenbereiche wird in der Vorlesung bekanntgegeben.
c) Gesetzestext
Codex Iuris Canonici - Codex des kanonischen Rechtes, lat.-dt. Ausgabe - 8. überarbeitete Auflage 2017
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
für 011 (15W) FTH 21, 066 800 M7, auslaufende Studienpläne: für 011 (11W) "Kirchliches Verfassungsrecht" D28
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11
Aufbauend auf der ekklesiologischen Einsicht, dass die katholische Universalkirche in und aus den Teilkirchen besteht (vgl. LG 23), bietet die Vorlesung einen Überblick über die rechtliche Ordnung der Gesamtkirche und der Teilkirchen. Das eine Volk Gottes besteht aus Klerikern und Laien, die jeweils in unterschiedlicher und dennoch unaufgebbar aufeinander bezogener Weise an der Sendung der Kirche teilhaben. Die fundamentalen Rechte und Pflichten aller Gläubigen stehen daher ebenso im Fokus wie die Kompetenzen von Papst und Bischöfen. Strukturen der Mitverantwortung und Partizipation bilden ebenso die „Verfassung“ der Kirche wie die Tatsache, dass die katholische Kirche aus 23 „Kirchen eigenen Rechts“ besteht. Ein Blick auf das Recht der katholischen Ostkirchen und ihrer verfassungsrechtlichen Besonderheiten rundet die Vorlesung daher ab.