Universität Wien

010060 VO Aufbaukurs Kirchenrecht II (2022S)

Kirchliches Verfassungsrecht

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 1 - Katholische Theologie

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Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 03.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag 10.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag 17.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag 24.03. 09:45 - 11:15 Digital
Donnerstag 31.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag 07.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag 28.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag 05.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag 12.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag 19.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag 02.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag 09.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag 23.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag 30.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Vertiefung und Erweiterung des Abschnitts "Kirchliches Verfassungsrecht" im Grundkurs I.
Aufbauend auf der ekklesiologischen Einsicht, dass die katholische Universalkirche in und aus den Teilkirchen besteht (vgl. LG 23), bietet die Vorlesung einen Überblick über die rechtliche Ordnung der Gesamtkirche und der Teilkirchen. Das eine Volk Gottes besteht aus Klerikern und Laien, die jeweils in unterschiedlicher und dennoch unaufgebbar aufeinander bezogener Weise an der Sendung der Kirche teilhaben. Die fundamentalen Rechte und Pflichten aller Gläubigen stehen daher ebenso im Fokus wie die Kompetenzen von Papst und Bischöfen. Strukturen der Mitverantwortung und Partizipation bilden ebenso die „Verfassung“ der Kirche wie die Tatsache, dass die katholische Kirche aus 23 „Kirchen eigenen Rechts“ besteht.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Prüfung findet wenn möglich als schriftliche Präsenzprüfung statt. Ein CIC ohne persönliche Notizen kann als Hilfsmittel verwendet werden.
Sollte keine Präsenzprüfung möglich sein, erfolgt die Prüfung mündlich digital (15-20 Minuten). In diesem Fall ist die Verwendung von Hilfsmitteln wie dem CIC nicht gestattet.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

bei schriftlicher Prüfung: positiv ist eine Leistung ab 14 von 27 erreichbaren Punkten; "sehr gut" ist eine Leistung ab 25 Punkten.

im Fall einer mündlichen Prüfung: das Problem der Fragen muss dem richtigen Rechtsgebiet zugeordnet werden können; die einzelnen Fragen müssen zu 50% richtig beantwortet werden. Eine "sehr gute" Leistung bedeutet die Fähigkeit, den LV-Stoff auf konkrete Fragen hin kritisch anwenden zu können.

Prüfungsstoff

Stoff der gesamten Vorlesung; die verwendete und sukzessive online gestellte Präsentation ist integraler Bestandteil der Vorlesung, ebenso auf moodle veröffentlichte Materialien.

Literatur

a) allgemein
Ludger Müller, Christoph Ohly, Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch, Paderborn 2018, §§ 24-28
Aymans-Mörsdorf, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici, Bd. II (Verfassungsrecht, Vereinigungsrecht), Paderborn u.a. 1997
Stephan Haering, Wilhelm Rees, Heribert Schmitz (Hrsg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015, §§ zum zweiten Buch des CIC.
b) Vertiefung
Literatur zur Vertiefung der einzelnen Themenbereiche wird in der Vorlesung bekanntgegeben.
c) Gesetzestext
Codex Iuris Canonici - Codex des kanonischen Rechtes, lat.-dt. Ausgabe - 8. überarbeitete Auflage 2017

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

für 011 (15W) FTH 21, 066 800 M7

Letzte Änderung: Do 11.05.2023 11:26