Universität Wien

030014 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht (2022S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 10.05. 11:45 - 15:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 12.05. 13:00 - 17:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 19.05. 09:00 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 23.05. 09:00 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 25.05. 09:00 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 31.05. 09:00 - 10:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Erlernen der juristischen Falllösung anhand zivilrechtlicher Sachverhalte. Lösung einfacher zivilrechtlicher Probleme.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei Klausuren und mündliche Mitarbeit. Bei der Klausur darf ein unkommentierter Gesetzestext verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für ein positives Zeugnis ist Anwesenheit erforderlich. Außerdem ist zumindest eine Klausur positiv zu absolvieren. Ob Sie an der Klausur oder Ersatzklausur teilnehmen, bleibt Ihnen überlassen. Sie können auch beide mitschreiben.
Ein wichtiger Bestandteil Ihrer Leistung stellt die mündliche Mitarbeit dar. Pro Einheit kann ein Mitarbeitsplus erworben werden. Nur aufgrund Mitarbeit kann kein positives Zeugnis erlangt werden. Diejenigen, die nach zwei geschriebenen Klausuren zwischen zwei Noten stehen, müssen mindestens drei Mitarbeitsplus erbringen, um die bessere Note zu erhalten (z.B. Gut und Befriedigend + 3 Plus > Gut). Achtung: dies gilt auch für Studierende, die zwischen Genügend und Nicht Genügend stehen – haben diese Studierenden keine Mitarbeitsplus erhalten, so sind diese grds negativ! Ab 4 Mitarbeitsplus verbessert sich der Durchschnitt der Klausurnoten um einen Notengrad.

Prüfungsstoff

Die Teilgebiete des Zivilrechts (der genannten Lehrbehelfe), die Gegenstand der Übungsfälle waren; eine genaue Stoffabgrenzung wird vor der Klausur bekanntgegeben.

Literatur

GESETZESSAMMLUNG
Kodex Bürgerliches Recht (57. Auflage, 2021) oder gleichwertige Alternative

LEHRBEHELFE
Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht, Band I (15. Auflage, 2018)
Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht, Band II (15. Auflage, 2021)
Eccher/Umlauft, Erbrecht (7. Auflage, 2020) oder Zankl, Erbrecht (9. Auflage, 2019)
Lurger/Melcher, Internationales Privatrecht (3. Auflage, 2020) oder Zöchling-Jud/Aspöck, Internationales Privatrecht (3. Auflage, 2015)

oder
Bydlinski, Allgemeiner Teil (8. Auflage, 2018)
Dullinger, Schuldrecht Allgemeiner Teil (7. Auflage, 2021)
Rabl/Riedler, Schuldrecht Besonderer Teil (6. Auflage, 2017)
Kerschner/Sagerer-Foric/Schoditsch, Familienrecht (7. Auflage, 2020) oder Hinteregger, Familienrecht (9. Auflage, 2019)
Iro/Riss, Sachenrecht (7. Auflage, 2019)
Eccher/Umlauft, Erbrecht (7. Auflage, 2020) oder Zankl, Erbrecht (9. Auflage, 2019)
Lurger/Melcher, Internationales Privatrecht (3. Auflage, 2020) oder Zöchling-Jud/Aspöck, Internationales Privatrecht (3. Auflage, 2015)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 29.04.2022 11:08