030021 PF STEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2018W)
(Sachenrecht)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
STEOP
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 08.09.2018 00:01 bis Mo 24.09.2018 23:59
- Anmeldung von Mi 26.09.2018 00:01 bis Do 04.10.2018 23:59
- Abmeldung bis Fr 19.10.2018 23:59
Details
max. 88 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Freitag
12.10.
11:00 - 13:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Freitag
19.10.
11:00 - 13:00
Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Freitag
09.11.
11:00 - 13:00
Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Freitag
16.11.
11:00 - 13:00
Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Freitag
23.11.
11:00 - 13:00
Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Freitag
30.11.
11:00 - 13:00
Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Freitag
07.12.
11:00 - 13:00
Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Freitag
14.12.
11:00 - 13:00
Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Freitag
11.01.
11:00 - 13:00
Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Freitag
18.01.
11:00 - 13:00
Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Das Ziel der Lehrveranstaltung ist das Vermitteln römischer Denkfiguren und das Erlernen römischen Sachenrechts, primär anhand von Fällen und antiken Quellentexten (in Übersetzung), die von den Studierenden alleine vorzubereiten sind und in der Lehrveranstaltung besprochen und diskutiert werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
1. Regelmäßige Anwesenheit: Wenn sie mehr als 2 mal (unentschuldigt) fehlen, führt dies zu einer negativen LV-Beurteilung.
2. Notwendige Vorbereitung: Die LV zielt auf juristische Falllösungskompetenz ab und vermittelt diese in den Übungsstunden ausschließlich interaktiv. Dies verlangt von jeder/m Studierenden den Lehrstoff im Vorfeld zu erarbeiten.
3. Klausuren: Jede/r Studierende hat min. zwei Klausuren mitzuschreiben.
4. Positives Pflichtübungszeugnis: Für den Erwerb eines positiven Pflichtübungszeugnisses sind regelmäßige Anwesenheit sowie ein positiver Schnitt aus zwei Klausuren notwendig. Mündliche Mitarbeit kann zu einer Verbesserung der Note führen.
2. Notwendige Vorbereitung: Die LV zielt auf juristische Falllösungskompetenz ab und vermittelt diese in den Übungsstunden ausschließlich interaktiv. Dies verlangt von jeder/m Studierenden den Lehrstoff im Vorfeld zu erarbeiten.
3. Klausuren: Jede/r Studierende hat min. zwei Klausuren mitzuschreiben.
4. Positives Pflichtübungszeugnis: Für den Erwerb eines positiven Pflichtübungszeugnisses sind regelmäßige Anwesenheit sowie ein positiver Schnitt aus zwei Klausuren notwendig. Mündliche Mitarbeit kann zu einer Verbesserung der Note führen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.
Prüfungsstoff
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.
Literatur
Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2018)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2012)
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 2. Auflage (2010)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2012)
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 2. Auflage (2010)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15