Universität Wien

030021 PF STEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2018W)

(Sachenrecht)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
STEOP

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 88 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Freitag 12.10. 11:00 - 13:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Freitag 19.10. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Freitag 09.11. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Freitag 16.11. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Freitag 23.11. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Freitag 30.11. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Freitag 07.12. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Freitag 14.12. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Freitag 11.01. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Freitag 18.01. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Ziel der Lehrveranstaltung ist das Vermitteln römischer Denkfiguren und das Erlernen römischen Sachenrechts, primär anhand von Fällen und antiken Quellentexten (in Übersetzung), die von den Studierenden alleine vorzubereiten sind und in der Lehrveranstaltung besprochen und diskutiert werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

1. Regelmäßige Anwesenheit: Wenn sie mehr als 2 mal (unentschuldigt) fehlen, führt dies zu einer negativen LV-Beurteilung.
2. Notwendige Vorbereitung: Die LV zielt auf juristische Falllösungskompetenz ab und vermittelt diese in den Übungsstunden ausschließlich interaktiv. Dies verlangt von jeder/m Studierenden den Lehrstoff im Vorfeld zu erarbeiten.
3. Klausuren: Jede/r Studierende hat min. zwei Klausuren mitzuschreiben.
4. Positives Pflichtübungszeugnis: Für den Erwerb eines positiven Pflichtübungszeugnisses sind regelmäßige Anwesenheit sowie ein positiver Schnitt aus zwei Klausuren notwendig. Mündliche Mitarbeit kann zu einer Verbesserung der Note führen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.

Prüfungsstoff

Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.

Literatur

Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2018)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2012)
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 2. Auflage (2010)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15