030032 PF STEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2019W)
(Sachenrecht)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
STEOP
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 02.09.2019 00:01 bis Fr 20.09.2019 23:59
- Abmeldung bis Fr 11.10.2019 23:59
Details
max. 90 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 11.10. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 18.10. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 25.10. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 08.11. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 15.11. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 22.11. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 29.11. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 06.12. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 13.12. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 10.01. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 17.01. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 24.01. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Anwesenheit: zweimaliges unentschuldigtes Fehlen wird toleriert
Schriftlicher Leistungsnachweis: Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei regulären Klausuren sowie einer Nachklausur.
Mündlicher Leistungsnachweis: In jeder Einheit kann 1 Plus erreicht werden, wobei es pro Plus einen zusätzlichen Klausurpunkt gibt.
Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung wird die Hälfte der möglichen Klausurpunkte benötigt. (Es werden zwei Klausuren als Berechnungsgrundlage herangezogen).
Schriftlicher Leistungsnachweis: Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei regulären Klausuren sowie einer Nachklausur.
Mündlicher Leistungsnachweis: In jeder Einheit kann 1 Plus erreicht werden, wobei es pro Plus einen zusätzlichen Klausurpunkt gibt.
Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung wird die Hälfte der möglichen Klausurpunkte benötigt. (Es werden zwei Klausuren als Berechnungsgrundlage herangezogen).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
siehe unter "Art der Leistungskontrolle"
Prüfungsstoff
Wird in der Einheit vor der Klausur bekanntgegeben.
Literatur
Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2018)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2012)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2012)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15