Universität Wien

030032 PF STEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2019W)

(Sachenrecht)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
STEOP

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 90 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Freitag 11.10. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 18.10. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 25.10. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 08.11. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 15.11. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 22.11. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 29.11. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 06.12. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 13.12. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 10.01. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 17.01. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 24.01. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Anwesenheit: zweimaliges unentschuldigtes Fehlen wird toleriert
Schriftlicher Leistungsnachweis: Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei regulären Klausuren sowie einer Nachklausur.
Mündlicher Leistungsnachweis: In jeder Einheit kann 1 Plus erreicht werden, wobei es pro Plus einen zusätzlichen Klausurpunkt gibt.
Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung wird die Hälfte der möglichen Klausurpunkte benötigt. (Es werden zwei Klausuren als Berechnungsgrundlage herangezogen).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

siehe unter "Art der Leistungskontrolle"

Prüfungsstoff

Wird in der Einheit vor der Klausur bekanntgegeben.

Literatur

Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2018)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2012)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15