030034 PKU Klausurenkurs aus öffentlichem Recht (2026W)
Vorbereitung auf die MP Verwaltungsrecht und ausgewählte Gebiete des Verfassungsrechts im Februar 2027
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 29.10.2026 00:01 bis Do 03.12.2026 23:59
- Abmeldung bis Do 10.12.2026 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- N Donnerstag 10.12. 16:00 - 17:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)
-
Donnerstag
17.12.
15:00 - 19:00
Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Leseraum LS12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG - Donnerstag 07.01. 17:30 - 20:30 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
-
Montag
11.01.
09:00 - 13:00
Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Leseraum LS12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG - Donnerstag 21.01. 09:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei schriftliche Klausuren.
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (zB die Kodizes Verfassungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und besonderes Verwaltungsrecht; alternativ und ergänzend dazu können Sie Ausdrucke aus dem RIS heranziehen). Diese dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB „§ 3 AVG“), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB „§ 3 AVG Zuständigkeit“). „Post-its“ sind erlaubt, dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.
Sollten Sie Bedarf an abweichenden Prüfungsmodalitäten haben, geben Sie uns dies gerne mit Nachweis per Mail bekannt. Allgemeines zum Prozedere ist hier beschrieben: https://studieren.univie.ac.at/barrierefrei-studieren/anpassungen-bei-pruefungenlven/abweichende-pruefungsmethoden/
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (zB die Kodizes Verfassungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und besonderes Verwaltungsrecht; alternativ und ergänzend dazu können Sie Ausdrucke aus dem RIS heranziehen). Diese dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB „§ 3 AVG“), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB „§ 3 AVG Zuständigkeit“). „Post-its“ sind erlaubt, dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.
Sollten Sie Bedarf an abweichenden Prüfungsmodalitäten haben, geben Sie uns dies gerne mit Nachweis per Mail bekannt. Allgemeines zum Prozedere ist hier beschrieben: https://studieren.univie.ac.at/barrierefrei-studieren/anpassungen-bei-pruefungenlven/abweichende-pruefungsmethoden/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ein „mit Erfolg teilgenommen (+)“ erhält, wer eine der beiden Klausuren ausarbeitet und abgibt; auf die Note oder bestimmte Mindestpunkte kommt es nicht an. Wer sich nicht rechtzeitig abmeldet und keine Klausur abgibt, wird mit „ohne Erfolg teilgenommen (-)“ beurteilt.Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen.
Prüfungsstoff
Es gilt die Stoffabgrenzung der schriftlichen Modulprüfung aus „Verwaltungsrecht und ausgewählte Gebiete des Verfassungsrechts“, die Sie unter https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/muzak-gerhard/ einsehen können.
Literatur
Die empfohlene Literatur finden sie unter https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/muzak-gerhard/.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 27.07.2026 09:26
Ziele: Förderung der Fähigkeit, die eigene Falllösung zielgerichtet und effizient zu konzipieren; stringenter Aufbau der Lösung; Übertragung des angelernten Wissens aus den Stoffgebieten zur schriftlichen Modulprüfung auf konkrete Fälle.
Diese LV wird gemeinsam mit den Klausurenkursen aus öffentlichem Recht LV Nr 030304 und 030125 abgehalten. Die Klausuren und die Klausurbesprechungen werden die gleichen sein. In welcher der LVs Sie einen Platz erhalten, macht somit keinen Unterschied.