030044 KU Praxis des Grundrechtsschutzes - die unterschiedlichen Formen der Rechtsdurchsetzung (2018S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Persönliche Anmeldung in der ersten Stunde
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 08.03. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG (Vorbesprechung)
- Donnerstag 15.03. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Donnerstag 22.03. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Donnerstag 12.04. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Donnerstag 19.04. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Donnerstag 26.04. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Donnerstag 03.05. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Donnerstag 17.05. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Donnerstag 24.05. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Donnerstag 07.06. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Donnerstag 14.06. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Donnerstag 21.06. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mündliche Prüfung zu Semesterende und kurzer schriftlicher Test zur Semestermitte.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
VORKENNTNISSE: Aus Verfassungsrecht oder Völkerrecht nützlich, aber nicht Voraussetzung.
Die Leistungskontrolle erfolgt in erster Linie durch eine mündliche Prüfung zu Semesterende (für die Gesamtbeurteilung zu 60 % maßgebend), hinzu kommt ein kurzer schriftlicher Test zur Semestermitte (zählt 20 %) sowie Berücksichtigung der mündlichen Mitarbeit (20 %).
Die Leistungskontrolle erfolgt in erster Linie durch eine mündliche Prüfung zu Semesterende (für die Gesamtbeurteilung zu 60 % maßgebend), hinzu kommt ein kurzer schriftlicher Test zur Semestermitte (zählt 20 %) sowie Berücksichtigung der mündlichen Mitarbeit (20 %).
Prüfungsstoff
Anhand zahlreicher Fälle, insbes. aus jüngerer Zeit, werden - zu Kursbeginn gemeinsam ausgewählte - Grund- bzw. Menschenrechte schwerpunktmäßig dargestellt. Dies umfasst auch generell das theoretische Konzept der Grund- und Menschenrechte sowie die Möglichkeiten/Verfahren zur Rechtsdurchsetzung. Dabei geht es sowohl um innerstaatliche als auch völkerrechtliche Fragen, um die Durchsetzung individueller Ansprüche (z.B. vor dem Verfassungsgerichtshof) ebenso wie um völkerrechtlich festgelegte Berichtsverfahren, z.B. vor dem Europarat, oder um die neue UNO-Staatenprüfung im Menschenrechtsbereich (UPR). Als einer von solchen möglichen Schwerpunkten kommt etwa das EU-Antidiskriminierungsrecht, insbes. bezüglich ethnisch motivierter Diskriminierung (Rassismus), in Betracht.
Alle Teilnehmer/innen erhalten im Kursverlauf zahlreiche schriftliche Unterlagen (Rechtsnormen, Entscheidungen usw.), die im Kurs erörtert werden und der selbständigen Vertiefung dienen.
Alle Teilnehmer/innen erhalten im Kursverlauf zahlreiche schriftliche Unterlagen (Rechtsnormen, Entscheidungen usw.), die im Kurs erörtert werden und der selbständigen Vertiefung dienen.
Literatur
Gregor Heissl (Hg.), Handbuch Menschenrechte (Facultas, 2009); Walter Berka, Lehrbuch Grundrechte (Springer, 2000). Einen Einstieg in Grundrechtsdogmatik sowie materielle Grund- bzw. Menschenrechte bieten auch Johannes Hengstschläger - David Leeb, Grundrechte (Manz, 2012), sie vermitteln aber keinen Überblick über die zahlreichen aktuellen internationalen bzw. völkerrechtlichen Entwicklungen, welche zu den den Schwerpunkten dieses Kurses zählen.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Damit soll auch die Menschenrechtsentwicklung in Österreich, unter Bedachtnahme auf internationale Standards, aktuell und realistisch eingeschätzt werden können.
Vergleiche auch unter dem Punkt "Prüfungsstoff".