Universität Wien
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030051 VO Arbeitsrecht und Sozialrecht: Teil 1 - Kollektives Arbeitsrecht (2025W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 09.10. 09:00 - 12:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Freitag 10.10. 09:00 - 12:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Donnerstag 16.10. 09:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 17.10. 09:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 23.10. 09:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 24.10. 09:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Diese LV ist der erste Teil (Kollektives Arbeitsrecht) der dreigliedrigen Vorlesungsreihe, die der Prüfungsvorbereitung für die MP aus Arbeits- und Sozialrecht dient. Behandelt werden Grundfragen des Arbeitsrechts (Arbeitnehmer:innen-Begriff, Abgrenzung zu anderen Formen der Leistungserbringung, andere wesentliche Akteur:innen), historische Entwicklung und Verortung in der Rechtsordnung, inner- und überbetriebliche Mitbestimmungsordnung des ArbVG (Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung und Betriebsrat) sowie Arbeitskampfrecht.

Die Vorlesung ist interaktiv aufgebaut und dient vor allem auch dazu, Spezial- und Detailfragen zu besprechen, gemeinsam zu diskutieren und Querverbindungen zwischen den einzelnen Themengebieten herzustellen. Nach Behandlung größerer Themenblöcke werden gemeinsam Wiederholungsfragen bzw -fälle behandelt. Zur Vorbereitung auf die jeweiligen Einheiten werden den Studierenden im Vorfeld Folien mit audiovisuell aufbereiteten Inhalten zur Verfügung gestellt. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie vor Beginn der Einheiten den Vorlesungsstoff auch anhand dieser Folien, vor allem aber anhand der einschlägigen Lehrbücher, selbständig erarbeiten.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Nach den Vorlesungseinheiten besteht die Möglichkeit einer digitalen Leistungskontrolle via Moodle. Die Anmeldung dafür muss gesondert erfolgen (Termine: 7.11.25; 21.11.25; 12.3.26; 28.5.26). Für die freiwillige Selbstüberprüfung haben Sie den ganzen Tag Zeit. Sobald Sie die Prüfung auf Moodle beginnen, haben Sie eine Stunde Zeit für 20 Fragen. Sie dürfen Ihre Lernunterlagen, Lehrbücher, Mitschriften etc verwenden (openbook). Mehrfachantworten sind möglich. Sind alle richtigen und keine falschen Antwortmöglichkeiten angekreuzt, erhalten Sie einen Punkt pro Frage. Ab 10,5 Punkten haben Sie "mit Erfolg teilgenommen" und erhalten dafür 3 ECTS. Eine Benotung nach der Notenskala erfolgt nicht. Sollten Sie nicht an der Überprüfung teilnehmen wollen, hat das für Sie keinerlei Konsequenzen, sie ist freiwillig.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die freiwillige digitale Leistungskontrolle wird durch "mit/ohne Erfolg teilgenommen beurteilt". Studierende werden "mit Erfolg teilgenommen" beurteilt, sofern mehr als 50% (dh 10,5 Punkte) erreicht werden.

Prüfungsstoff

Gesamter Stoff der VO.

Literatur

Marhold/Brameshuber/Friedrich, Ö Arbeitsrecht, 4. Aufl (2021)
alternativ Kietaibl, Arbeitsrecht I (2023), Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II (2023)
Kodex Arbeitsrecht od andere aktuelle Gesetzesausgabe

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 09.10.2025 15:25