Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030059 UE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2025W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 20.11.2025 00:01 bis Do 04.12.2025 23:59
- Abmeldung bis Mi 10.12.2025 23:59
Details
max. 85 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
1. Klausur Freitag 16.01.2026, 14 Uhr
2. Klausur Freitag 23.01.2026, 14 Uhr
- Mittwoch 10.12. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Freitag 12.12. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 17.12. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Freitag 19.12. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 07.01. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Freitag 09.01. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 14.01. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Freitag 16.01. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 21.01. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Freitag 23.01. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Inhalt und Methoden: In der Übung werden Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand.Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den Teilnehmern daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet. Bitte nehmen Sie zu jeder Einheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Endnote setzt sich aus der Leistung bei der Klausur und aus mündlicher Mitarbeit zusammen.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung.
Danach wird einmaliges Fehlen ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zu einer negativen Endbeurteilung. Die Anwesenheit wird kontrolliert.Um die Lehrveranstaltung positiv abzuschließen, sind eine positive Klausur und mindestens zwei Mitarbeitsplus erforderlich. Die Endnote entspricht grundsätzlich der Klausurnote bzw falls Sie zwei Klausuren mitschreiben, der besseren Klausurnote. Bei fünf Mitarbeitsplus oder mehr verbessert sich die Note einmalig um einen Grad.Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung von der Übung wird - auch wenn keine Klausur mitgeschrieben wurde - die Übung gemäß der Satzung der Universität Wien negativ beurteilt.
Danach wird einmaliges Fehlen ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zu einer negativen Endbeurteilung. Die Anwesenheit wird kontrolliert.Um die Lehrveranstaltung positiv abzuschließen, sind eine positive Klausur und mindestens zwei Mitarbeitsplus erforderlich. Die Endnote entspricht grundsätzlich der Klausurnote bzw falls Sie zwei Klausuren mitschreiben, der besseren Klausurnote. Bei fünf Mitarbeitsplus oder mehr verbessert sich die Note einmalig um einen Grad.Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung von der Übung wird - auch wenn keine Klausur mitgeschrieben wurde - die Übung gemäß der Satzung der Universität Wien negativ beurteilt.
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff ist das gesamte Straf- und Strafprozessrecht entsprechend der Stoffabgrenzung von Frau Univ.-Prof. Dr. Ingeborg Zerbes (https://strafrecht.univie.ac.at/team/zerbes-ingeborg/stoffabgrenzung/) für die Modulprüfung.
Literatur
Die empfohlene Literatur finden Sie unter: https://strafrecht.univie.ac.at/team/zerbes-ingeborg/stoffabgrenzung/Die weiteren Unterlagen (Fälle etc) finden sich für die in die Übung aufgenommenen Studierenden auf Moodle.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 03.06.2026 09:25