030059 UE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2026S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 10.02.2026 00:01 bis Di 24.02.2026 23:59
- Anmeldung von Do 26.02.2026 00:01 bis So 01.03.2026 23:59
- Abmeldung bis Do 19.03.2026 23:59
Details
max. 55 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 19.03. 11:00 - 12:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 26.03. 11:00 - 12:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 16.04. 11:00 - 12:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 23.04. 11:00 - 12:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 30.04. 11:00 - 12:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 07.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- N Donnerstag 21.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 28.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 11.06. 11:00 - 12:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 18.06. 11:00 - 12:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
• Die Endnote setzt sich aus der Note des Wiederholungstest am 16. April 2026 (40%), der schriftlichen Klausur am 11. Juni 2026 (40%) und der Beurteilung der mündlichen Mitarbeit (20%) zusammen. Nicht erbrachte Teilleistungen werden negativ bewertet.
• Bei den schriftlichen Arbeiten dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
• Bei den schriftlichen Arbeiten dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
• Es besteht Anwesenheitspflicht während der Lehrveranstaltung; zwei Fehlstunden werden ohne weitere Entschuldigung akzeptiert. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.
Prüfungsstoff
Da die Übung der Vorbereitung auf die Modulprüfung dient, ist Prüfungsstoff das gesamte Strafrecht entsprechend der Stoffabgrenzung für die Modulprüfung. https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
Literatur
Literatur: https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
Die weiteren Unterlagen finden sich für die in die Übung aufgenommenen Studierenden auf Moodle.
Die weiteren Unterlagen finden sich für die in die Übung aufgenommenen Studierenden auf Moodle.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 05.03.2026 10:25
• Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den Teilnehmer/innen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet.
• Lernbehelfe: Bitte haben Sie bei jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe dabei! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen finden Sie hier: https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/