Universität Wien

030059 UE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2026S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 55 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 19.03. 11:00 - 12:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 26.03. 11:00 - 12:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 16.04. 11:00 - 12:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 23.04. 11:00 - 12:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 30.04. 11:00 - 12:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 07.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 28.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 11.06. 11:00 - 12:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 18.06. 11:00 - 12:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

• Ablauf und Inhalte: Die Übung beginnt am Do, den 19. März 2026 und findet wöchentlich statt. Es werden Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist daher auch Gegenstand der Klausur im Juni 2026.
• Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den Teilnehmer/innen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet.
• Lernbehelfe: Bitte haben Sie bei jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe dabei! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen finden Sie hier: https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

• Die Endnote setzt sich aus der Note des Wiederholungstest am 16. April 2026 (40%), der schriftlichen Klausur am 11. Juni 2026 (40%) und der Beurteilung der mündlichen Mitarbeit (20%) zusammen. Nicht erbrachte Teilleistungen werden negativ bewertet.
• Bei den schriftlichen Arbeiten dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

• Es besteht Anwesenheitspflicht während der Lehrveranstaltung; zwei Fehlstunden werden ohne weitere Entschuldigung akzeptiert. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.

Prüfungsstoff

Da die Übung der Vorbereitung auf die Modulprüfung dient, ist Prüfungsstoff das gesamte Strafrecht entsprechend der Stoffabgrenzung für die Modulprüfung. https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/

Literatur

Literatur: https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
Die weiteren Unterlagen finden sich für die in die Übung aufgenommenen Studierenden auf Moodle.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 05.03.2026 10:25