Universität Wien

030071 KU Aktuelle Fragen des Verfassungsrechts (2022S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Vorbesprechung am 14.3. (Klärung des Organisatorischen; Vergabe der Themen für Impulsreferate; Erhebung der spezifischen Interessen der Teilnehmer*innen)

  • Montag 14.03. 17:00 - 18:30 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Montag 09.05. 17:00 - 19:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Montag 16.05. 17:00 - 19:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Montag 23.05. 17:00 - 19:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Mittwoch 25.05. 17:00 - 19:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In diesem Kurs nehmen wir Themen aus der neuesten verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und Gesetzgebungspraxis unter die Lupe: U-Ausschuss, Suizidassistenz, Kopftuchverbot, uvm. Anhand dieser Beispiele wollen wir veranschaulichen, wie verfassungsrechtliche Probleme erkannt und Lösungsansätze gefunden werden können. Und weil besonders die Grundrechte das politische Handeln begrenzen, legt der Kurs einen Schwerpunkt auf die praktische Anwendung der Grundrechtsprüfungsformeln, wie sie auch bei den Modulprüfungen verlangt wird.
Im Verfassungsrecht gibt es selten eindeutige Lösungen. Deswegen ist es für das Gelingen des Kurses umso wichtiger, dass wir in eine gute Diskussion kommen. Der Kurs vermittelt Grundlagen des Verfassungsrechts und bereitet insoweit auf die Modulprüfungen vor; er richtet sich aber auch an fortgeschrittene Studierende, die mit uns tagespolitische Themen aus verfassungsrechtlicher Perspektive diskutieren wollen.
Methode: Impulsvorträge der Studierenden, Grundlagenvermittlung durch die Lehrenden, gemeinsame Diskussion.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Benotung ergibt sich aus der Bewertung mündlicher (Impulsreferat, Mitarbeit) und schriftlicher Leistungen (LV-Protokoll, Klausur), unter denen teilweise gewählt werden kann.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für eine positive Note sind zwei der vier folgenden Leistungen zu erbringen: Impulsreferat (15-20 Minuten), Protokoll einer LV-Einheit für die Kolleg*innen, drei Mitarbeitsplus, positive Klausur.
Es besteht Anwesenheitspflicht, einmaliges Fehlen ist gestattet.

Prüfungsstoff

Die in den LV-Einheiten besprochenen Themen.

Literatur

Gesetzesausgabe, zB KODEX Verfassungsrecht (aktuell 51. Auflage mit Stand 1.9.2021)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 30.03.2022 11:27