Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030071 PUE Übung Romanistische Fundamente - Sachenrecht (2026W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 88 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Freitag 16.10. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 23.10. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 30.10. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 06.11. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 13.11. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 20.11. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 27.11. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 04.12. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 11.12. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 18.12. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 08.01. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 15.01. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 22.01. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung dient dazu, Studierenden grundlegende juristische Konzepte (zB Besitz, Eigentum, Servituten) zu vermitteln, um damit deren Verständnis für rechtswissenschaftliche Fragen zu schärfen und das juristische Denken zu schulen.
Es wird vorausgesetzt, dass der Lernstoff bereits vor der jeweiligen Einheit selbständig vorbereitet wird. In den Einheiten selbst liegt der Fokus auf der interaktiven Falllösung, für die die Kenntnis des Lernstoffes Voraussetzung ist.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Endnote ergibt sich aus den Ergebnissen der zwei Klausuren. Die Mitarbeit wird berücksichtigt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht. Untentschuldigtes Fehlen bei der ersten Einheit führt zur Abmeldung von der Lehrveranstaltung. Im Rahmen der Lehrveranstaltung wird aktive Mitarbeit der Teilnehmer*innen eingefordert. Ein unentschuldigtes Fehlen ist grundsätzlich nicht zulässig.

Um positiv beurteilt zu werden, müssen Sie mindestens an einer Klausur teilnehmen und eine bestimmte Punktezahl für den ganzen Kurs erreichen (dazu gleich).

In jeder Klausur können maximal 20 Punkte erreicht werden.

Für die in jeder Klausur erreichten Punkte gilt ein Notenschlüssel (z. B. 0–8 Punkte = Note 5; 9–12 Punkte= Note 4 etc). Der genaue Notenschlüssel wird in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

Die Note für die gesamte Übung ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden Klausurnoten.

Beispiel: Erste Klausur = Note 1, zweite Klausur = Note 3 → Durchschnitt (1 + 3) : 2 = Endnote 2

Wird eine Klausur nicht mitgeschrieben, wird für diese die Note 5 eingetragen.

Wenn der Durchschnitt genau zwischen zwei Noten liegt, wird die Mitarbeit besonders genau geprüft.

Beispiel: Erste Klausur = Note 2, zweite Klausur nicht mitgeschrieben (= Note 5) → Durchschnitt (2 + 5) : 2 = 3,5 → Endnote wird je nach Mitarbeit auf 3 oder 4 festgelegt.

Prüfungsstoff

Bis zur jeweiligen Klausur erarbeiteter Stoff (Falllösung).

Literatur

Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum Römischen Sachenrecht (12. Aufl. Wien 2021)
Benke/Meissel, Übungsbuch Römisches Sachenrecht (12. Aufl. Wien 2024)
Vertiefend/Ergänzend:
Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht (9. Aufl. Wien 2001)
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte & Römisches Recht (4. Aufl. Wien 2020)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 28.09.2026 10:46