030082 UE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2020S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 04.02.2020 00:01 bis Di 18.02.2020 23:59
- Abmeldung bis Do 30.04.2020 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 10.03. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 17.03. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 24.03. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 31.03. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.04. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 28.04. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 05.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 12.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 19.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 26.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung sollen die Studierenden die wesentlichen Themen des Arbeits- und Sozialrecht an Hand von Fällen bearbeiten. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Lehrveranstaltung sind dabei so gewählt, dass die Studierenden möglichst gut auch auf die Modulprüfung aus Arbeits- und Sozialrecht vorbereitet werden. Die gemeinsame Falllösung soll das selbst erarbeitete Wissen der Studierenden vertiefen und praktisch anwenden wobei auch wesentliche methodische Fertigkeiten entwickelt werden sollen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt durch die Teilnahme an zwei schriftlichen (Kurz-)Klausuren (Dauer: 30 Minuten), sowie das Abfassen einer Hausarbeit.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die Teilnahme an zumindest einer Klausur; wird an der anderen Klausur nicht teilgenommen fließt diese als negativ (dh als "Nicht Genügend (5)") in die Gesamtbenotung ein. Jedenfalls muss eine Hausarbeit, in Form einer Teamarbeit abgefasst werden. Es muss insgesamt eine positive Note erreicht werden (siehe unten).Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (Mitteilungsblatt 2014/15, 29 - http://www.univie.ac.at/mtbl02/2014_2015/2014_2015_29.pdf) gilt in allen Pflichtübungen aus Arbeits- und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltungsleiterin bzw dem Lehrveranstaltungsleiter abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt ebenfalls grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.Beitrag der einzelnen Teilleistungen zur Beurteilung der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (Beurteilungsmaßstab):
Alle Noten der drei Teilleistungen werden gleich gewichtet, dh sie werden zu jeweils einem Drittel bei der Gesamtnote berücksichtigt. Bei Zwischennoten geben die Klausuren (und bei diesen insb die Letzte) den Ausschlag. Die Klausuren und die Hausarbeiten werden nach einem Punktschema benotet, wobei mehr als 50% der erreichbaren Punkte für eine positive Note ausreichen. Bei der Nichtteilnahme an einer Klausur wird diese mit "Nicht Genügend (5)" benotet.
Alle Noten der drei Teilleistungen werden gleich gewichtet, dh sie werden zu jeweils einem Drittel bei der Gesamtnote berücksichtigt. Bei Zwischennoten geben die Klausuren (und bei diesen insb die Letzte) den Ausschlag. Die Klausuren und die Hausarbeiten werden nach einem Punktschema benotet, wobei mehr als 50% der erreichbaren Punkte für eine positive Note ausreichen. Bei der Nichtteilnahme an einer Klausur wird diese mit "Nicht Genügend (5)" benotet.
Prüfungsstoff
Zu den Klausuren kommt alles was thematisch bis zur Stunde davor durchgearbeitet wurde
Literatur
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 10. Auflage (2017),
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 10. Auflage (2017),
Brodil/Risak/Wolf, Arbeitsrecht in Grundzügen, 10. Auflage (2019) sowie
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 8. Auflage (2017)Kodex Arbeitsrecht in aktueller Auflage, Auszüge aus ASVG und GSVG
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 10. Auflage (2017),
Brodil/Risak/Wolf, Arbeitsrecht in Grundzügen, 10. Auflage (2019) sowie
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 8. Auflage (2017)Kodex Arbeitsrecht in aktueller Auflage, Auszüge aus ASVG und GSVG
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15