Universität Wien

030086 PF STEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2020W)

(Sachenrecht)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
STEOP

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 176 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

https://roemr.univie.ac.at/

  • Dienstag 13.10. 13:00 - 15:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 20.10. 13:00 - 15:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 27.10. 13:00 - 15:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 03.11. 13:00 - 15:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 10.11. 13:00 - 15:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 17.11. 13:00 - 15:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 24.11. 13:00 - 15:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 01.12. 13:00 - 15:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 15.12. 13:00 - 15:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 12.01. 13:00 - 15:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 19.01. 13:00 - 15:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung mit schriftlichem Leistungsnachweis

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren zu je 60 Punkten. Für eine positive Note müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen insgesamt mindestens 60 Punkte aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erreicht werden.

Am Ende der Lehrveranstaltung findet eine Nachklausur statt. Diese Nachklausur ist fakultativ und gibt die Möglichkeit zur Verbesserung. Wird die Nachklausur mitgeschrieben, so ersetzt sie eine versäumte Klausur bzw die schlechtere der beiden Klausuren (Verbesserungsmöglichkeit im Sinne des Abs 6 Z 2 der Richtlinie des Senats für die Ausgestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase, Mitteilungsblatt 81/2010-11 vom 23.03.2011).

Die Klausuren finden voraussichtlich online über die Lernplattform statt.

Prüfungsstoff

Grundlagen des römisches Sachenrechts für Studierende im 1. Semester.
Der Klausurstoff wird jeweils in der vorhergehenden Stunde bekanntgegeben.

Literatur

Übungsgrundlage sind Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Sachenrecht (11. Auflage 2018) und Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht (11. Auflage 2012).
Zum Nachschlagen einzelner Begriffe wird Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht (4. Auflage 2020) empfohlen.
Zur Ergänzung und Vertiefung des Stoffes verweise ich auf Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht (9. Auflage 2001), Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht (21. Auflage 2017) und Mayer-Maly, Römisches Recht (2. Auflage 1999).

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11