Universität Wien

030106 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2018W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 10.10. 10:30 - 11:15 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 17.10. 10:30 - 11:15 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 24.10. 10:30 - 11:15 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 31.10. 10:30 - 11:15 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 07.11. 10:30 - 11:15 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 14.11. 10:30 - 11:15 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 21.11. 10:30 - 11:15 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 28.11. 10:30 - 11:15 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 05.12. 10:30 - 11:15 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 12.12. 10:30 - 11:15 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 09.01. 10:30 - 11:15 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 16.01. 10:30 - 11:15 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 23.01. 10:30 - 11:15 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ablauf und Inhalte: Die Anfängerpflichtübung beginnt am Mi, den 10. Oktober 2018 und findet wöchentlich statt. Es werden zunächst der Deliktsaufbau und das strafrechtliche Fallprüfungsschema gemeinsam erarbeitet. In weiterer Folge werden Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung überwiegend mit dem materiellen Strafrecht, das auch Klausurgegenstand ist.
Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den Teilnehmern daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet.
Lernbehelfe: Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Endnote setzt sich aus der Note der beiden schriftlichen Klausuren zusammen, wobei die Klausuren mit je 50% gewichtet werden.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Grundsätzlich besteht Anwesenheitspflicht während der gesamten Lehrveranstaltung, ausgenommen sind die Klausurtermine (05.12.2018, 09.01.2019, 23.01.2019). Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Das Mindesterfordernis hinsichtlich der Anwesenheit ist bei einer 80%-igen Anwesenheit erfüllt (entspricht einem Maximum von zwei Fehlstunden).
Mindesterfordernis ist überdies die Erbringung einer mündlichen Mitarbeitsleistung.

Klausurtermin (in der regulären Übungszeit zwischen 10.30 - 11.15 Uhr im U 14):

1. Termin: 05. Dezember 2018
2. Termin: 09. Jänner 2019
Ersatztermin: 23. Jänner 2019

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15