Universität Wien

030125 PKU Klausurenkurs aus öffentlichem Recht (2026W)

Vorbereitung auf die MP Verwaltungsrecht und ausgewählte Gebiete des Verfassungsrechts

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 08.10. 10:00 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)
  • Donnerstag 22.10. 16:30 - 18:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 22.10. 18:30 - 20:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 03.11. 14:30 - 18:30 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 12.11. 18:00 - 21:45 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Zur Vorbereitung auf die schriftliche Modulprüfung aus „Verwaltungsrecht und ausgewählte Gebiete des Verfassungsrechts“ im November 2026 wird die Prüfungssituation anhand von zwei vierstündigen Klausuren simuliert. In den Klausurbesprechungen wird die strukturierte Falllösung geübt und auf häufige Fehler eingegangen.

Ziele: Förderung der Fähigkeit, die eigene Falllösung zielgerichtet und effizient zu konzipieren; stringenter Aufbau der Lösung; Übertragung des angelernten Wissens aus den Stoffgebieten zur schriftlichen Modulprüfung auf konkrete Fälle.

Diese LV wird gemeinsam mit den Klausurenkursen aus öffentlichem Recht – LV Nr 030386 [Kurs von Melanie Maurer] und 030388 [Kurs von Christoph Weilhartner] – abgehalten. Die Klausuren und die Klausurbesprechungen werden die gleichen sein. In welcher der LVen Sie einen Platz erhalten, macht somit keinen Unterschied.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei schriftliche Klausuren.

Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (zB die Kodizes Verfassungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und Besonderes Verwaltungsrecht; alternativ und ergänzend dazu können Sie Ausdrucke aus dem RIS heranziehen). Diese dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB „§ 3 AVG“), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB „§ 3 AVG Zuständigkeit“). „Post-its“ sind erlaubt, dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.

Sollten Sie Bedarf an abweichenden Prüfungsmodalitäten haben, geben Sie uns dies gerne mit Nachweis per Mail bekannt. Allgemeines zum Prozedere ist hier beschrieben: https://studieren.univie.ac.at/barrierefrei-studieren/anpassungen-bei-pruefungenlven/abweichende-pruefungsmethoden/

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Ein „mit Erfolg teilgenommen (+)“ erhält, wer eine der beiden Klausuren ausarbeitet und abgibt; auf die Note oder bestimmte Mindestpunkte kommt es nicht an. Wer sich nicht rechtzeitig abmeldet und keine Klausur abgibt, wird mit „ohne Erfolg teilgenommen (-)“ beurteilt. Bitte beachten Sie, dass beide Klausuren mitgeschrieben werden können, aufgrund der zeitlichen Gegebenheiten aber nur eine der beiden Klausuren korrigiert wird. Welche der beiden Klausuren korrigiert wird, obliegt Ihnen.

Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen.

Prüfungsstoff

Es gilt die Stoffabgrenzung der schriftlichen Modulprüfung aus „Verwaltungsrecht und ausgewählte Gebiete des Verfassungsrechts“, die Sie unter https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/fremuth-michael-lysander/fuem-iii/ einsehen können.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 23.09.2026 11:25