030137 UE Übung Romanistische Fundamente (2019S)
Sachenrecht - Nicht StEOP
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 08.02.2019 00:01 bis Mo 25.02.2019 23:59
- Anmeldung von Mi 27.02.2019 12:00 bis Fr 01.03.2019 23:59
- Abmeldung bis Fr 15.03.2019 23:59
Details
max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Montag
11.03.
14:00 - 16:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag
18.03.
14:00 - 16:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag
25.03.
14:00 - 16:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag
01.04.
14:00 - 16:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag
08.04.
14:00 - 16:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag
29.04.
14:00 - 16:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag
06.05.
14:00 - 16:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag
13.05.
14:00 - 16:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag
20.05.
14:00 - 16:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag
27.05.
14:00 - 16:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag
03.06.
14:00 - 16:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag
17.06.
14:00 - 16:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Das Ziel der Lehrveranstaltung ist das Vermitteln juristischer Methodik, römischer Denkfiguren auch als Fundamente unserer modernen Privatrechte und das Erlernen des römischen Sachenrechts anhand von Fällen und antiken Quellentexten (in Übersetzung). Die Texte sind von den Studierenden in eigener Arbeit vorzubereiten und werden in Lehrveranstaltungseinheiten gemeinsam besprochen und diskutiert.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Alle angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden benotet.
Für ein positives Zeugnis sind erforderlich:
1. regelmäßige (kontrollierte) Anwesenheit
2. das Erreichen von insgesamt 30 Punkten bei den drei angebotenen Klausuren (bei welchen jeweils 30 Punkte erlangt werden können). Es werden nur die zwei besseren Klausuren gewertet.
Mündliche substantielle Mitarbeit kann die Note verbessern.
Für ein positives Zeugnis sind erforderlich:
1. regelmäßige (kontrollierte) Anwesenheit
2. das Erreichen von insgesamt 30 Punkten bei den drei angebotenen Klausuren (bei welchen jeweils 30 Punkte erlangt werden können). Es werden nur die zwei besseren Klausuren gewertet.
Mündliche substantielle Mitarbeit kann die Note verbessern.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Siehe oben
Prüfungsstoff
Römisches Sachenrecht. Es werden bei den drei Klausuren jeweils die Kapitel abgeprüft, die bis dahin in der Übung besprochen wurden.
Literatur
Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2018)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2012)
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 3. Auflage (2014)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2012)
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 3. Auflage (2014)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15