Universität Wien

030137 UE Übung Romanistische Fundamente (2019S)

Sachenrecht - Nicht StEOP

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 11.03. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 18.03. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 25.03. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 01.04. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 08.04. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 29.04. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 06.05. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 13.05. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 20.05. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 27.05. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 03.06. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 17.06. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Ziel der Lehrveranstaltung ist das Vermitteln juristischer Methodik, römischer Denkfiguren auch als Fundamente unserer modernen Privatrechte und das Erlernen des römischen Sachenrechts anhand von Fällen und antiken Quellentexten (in Übersetzung). Die Texte sind von den Studierenden in eigener Arbeit vorzubereiten und werden in Lehrveranstaltungseinheiten gemeinsam besprochen und diskutiert.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Alle angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden benotet.
Für ein positives Zeugnis sind erforderlich:
1. regelmäßige (kontrollierte) Anwesenheit
2. das Erreichen von insgesamt 30 Punkten bei den drei angebotenen Klausuren (bei welchen jeweils 30 Punkte erlangt werden können). Es werden nur die zwei besseren Klausuren gewertet.
Mündliche substantielle Mitarbeit kann die Note verbessern.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Siehe oben

Prüfungsstoff

Römisches Sachenrecht. Es werden bei den drei Klausuren jeweils die Kapitel abgeprüft, die bis dahin in der Übung besprochen wurden.

Literatur

Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2018)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2012)
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 3. Auflage (2014)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15