Universität Wien

030164 PF Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht (2016W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 70 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 10.10. 16:30 - 18:45 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 17.10. 16:30 - 18:45 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 24.10. 16:30 - 18:45 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 31.10. 16:30 - 18:45 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 07.11. 16:30 - 18:45 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 14.11. 16:30 - 18:45 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 05.12. 16:30 - 18:45 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 12.12. 16:30 - 18:45 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 09.01. 16:30 - 18:45 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 16.01. 16:30 - 18:45 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziele; Inhalt und Methode

Zunächst wird der in der Einheit behandelte Stoff übersichtsartig besprochen. Anhand von – vorher bekanntgegeben – Fällen wird dann geübt, wie man zivilverfahrensrechtliche Fälle planmäßig, ökonomisch und richtig löst. Besonderes Augenmerk gilt einer systematischen und für die Teilnehmerinnen bzw Teilnehmer verständlichen Vorgangsweise. Dabei erarbeiten wir prüfungswichtige Stoffgebiete. Die Beispiele betreffen zuerst das Erkenntnisverfahren, in der Folge auch in Grundzügen andere Zivilverfahrensbereiche. Die Themen der jeweiligen Pflichtübung werden im Voraus angegeben. Es können daher auch Hörerinnen und Hörer mit geringen Vorkenntnissen an der Lehrveranstaltung teilnehmen. Eine sorgfältige Vorbereitung ist allerdings für alle Einheiten unumgänglich, weil die Kenntnis bereits durchgenommener Stoffgebiete sowohl bei späteren Übungseinheiten als auch bei beiden Klausuren vorausgesetzt wird.

Die Übungsfälle sind spätestens eine Woche vor ihrer Besprechung auf der Homepage des Instituts zu finden (http://zvr.univie.ac.at).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Bei den Übungseinheiten wird der mündlichen Mitarbeit ein großer Stellenwert eingeräumt. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der PÜ werden aufgefordert, einzelne Problemstellungen der ausgegebenen Übungsfälle selbstständig darzulegen und eine Lösung anzubieten. Bei den Übungseinheiten und den Klausuren dürfen unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.

Der Anspruch auf ein Pflichtübungszeugnis besteht bei insgesamt positiver Beurteilung der am 7.11.2016 und am 9.1.2017 abgehaltenen Klausuren (= eine Klausur zumindest mit der Note "befriedigend" oder beide Klausuren mit der Note "genügend). Unzrueichende Klausurnoten können durch positive mündliche Mitarbeit wettgemacht werden. Voraussetzung für ein Pflichtübungszeugnis ist grundsätzlich die Absolvierung beider Klausuren. Nur in begründeten Fällen (zB nachgewiesene Erkrankung) kann davon eine Ausnahme gemacht werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15