Universität Wien

030169 UE Übung zur Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden (2008W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Februar 2009, Vorbereitung für den Märztermin
Termine:
Öffentliches Recht
Mo, 02.02.2009 17.00 bis 20.00 Uhr U10
Di, 03.02.2009 17.00 bis 20.00 Uhr U10
Do, 05.02.2009 17.00 bis 20.00 Uhr U10
Klausur aus Öffentlichem Recht
Di, 10.02.2009 14.30 bis 15.30 Uhr U10

Privatrecht
Di, 10.02.2009 16.00 bis 19.00 Uhr U 10
Do, 12.02.2009 16.00 bis 19.00 Uhr U 11
Fr, 13.2.2009 16.00 bis 19.00 Uhr U 11
Klausur aus Privatrecht
Mo, 16.02.2009 13.00 bis 14.00 Uhr U 10

Rechtsphilosophie
Mo, 16.02.2009 14.30 bis 17.00 Uhr Sem 10
Di, 17.02.2009 14.00 bis 17.00 Uhr Sem 10
Do, 19.02.2009 14.00 bis 17.00 Uhr Sem 10
Klausur aus Rechtsphilosophie
Fr, 20.02.2009 14.00 bis 15.00 Uhr Sem 10

Die Unterlagen zur Vorbereitung des Teiles Öffentliches Recht sind unter www.univie.ac.at/staatsrecht-stelzer unter dem Menüpunkt "Lehrveranstaltungen" abrufbar. Sie sind ebenfalls auf der eLearning-Plattform verfügbar.
Die Unterlagen zu den beiden anderen Teilen werden ebenfalls auf der eLearning-Plattform verfügbar sein.

Eine Abmeldung von der Übung ist bis 10.2., 12.00 möglich.

Details

max. 150 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Zur Zeit sind keine Termine bekannt.

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Erarbeitung des Stoffs der Einführungsprüfung

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Über jeden Teil der Einführungsübung (Öffentliches Recht, Privatrecht, Rechtsphilosophie) wird im Anschluss an dessen Abhaltung eine Klausur geschrieben. Um die Lehrveranstaltung positiv abzuschließen, müssen Sie mindestens zwei Klausuren positiv absolvieren.
Werden drei Klausuren geschrieben, wird der Notendurchschnitt der zwei besseren Klausuren errechnet.

Achtung: Es handelt hier um eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung. Melden Sie sich daher nur an, wenn Sie vorhaben, die Lehrveranstaltung tatsächlich zu absolvieren. Dabei besteht grundsätzlich ANWESENHEITSPFLICHT. Zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist erlaubt. Darüber hinaus wird eine Abwesenheit nur im Krankheitsfall und unter Vorlage eines ärztlichen Attests akzeptiert.

Studierende, die angemeldet sind und keine Leistungen erbringen, sind gemäß den Vorgaben der Satzung nunmehr als "negativ" zu bewerten.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Vorbereitung auf die Einführungsprüfung.

Prüfungsstoff

Der Stoff wird in Auseinandersetzung mit vorbereiteten Fragensammlungen (Theoriefragen und Beispiele) vertieft.

Da die jeweiligen Antworten INTERAKTIV erarbeitet werden sollen, ist eine Vorbereitung der Studierenden auf die jeweilige Unterrichtseinheit unbedingt erforderlich.

Literatur

Einführungsskripten Prof. Mayer, Krejci/Pieler, Luf

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 31.08.2018 08:47