030196 UE StEOP: Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2026S)
für IREWI-Studierende
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
STEOP
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 10.02.2026 00:01 bis Di 10.03.2026 23:59
- Abmeldung bis Do 19.03.2026 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 17.03. 17:00 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 24.03. 17:00 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 14.04. 17:00 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.04. 17:00 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 28.04. 17:00 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 05.05. 17:00 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 22.05. 11:30 - 12:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 29.05. 11:30 - 12:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungsbeurteilung erfolgt durch einen schriftlichen Test und mündliche Mitarbeit.
Der Test findet am 22.05.2026 (für alle Anfängerübungen - Verfassungsrecht, Bürgerliches Recht, Strafrecht) statt. Ersatzklausur: 29.05.2026. Diese kann absolviert werden, wenn die erste Klausur negativ war oder eine begründete Abwesenheit nachgewiesen wird.
Erlaubte Hilfsmittel: unkommentierte Gesetzesausgaben, die auch keine handschriftlichen Anmerkungen enthalten.
Der Test findet am 22.05.2026 (für alle Anfängerübungen - Verfassungsrecht, Bürgerliches Recht, Strafrecht) statt. Ersatzklausur: 29.05.2026. Diese kann absolviert werden, wenn die erste Klausur negativ war oder eine begründete Abwesenheit nachgewiesen wird.
Erlaubte Hilfsmittel: unkommentierte Gesetzesausgaben, die auch keine handschriftlichen Anmerkungen enthalten.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist obligatorisch, sonst erfolgt eine Abmeldung von der Übung. Für mündliche Mitarbeit kann in jeder Stunde ein + erreicht werden. Für die positive Beurteilung der Lehrveranstaltung ist die positive Beurteilung einer Klausur UND mündliche Mitarbeit, nachgewiesen durch zwei + , erforderlich.
Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung von der Übung wird - auch wenn keine Klausur mitgeschrieben wurde - die Übung gemäß der Satzung der Universität Wien negativ beurteilt.
Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung von der Übung wird - auch wenn keine Klausur mitgeschrieben wurde - die Übung gemäß der Satzung der Universität Wien negativ beurteilt.
Prüfungsstoff
In jeder Übungseinheit werden anhand von vorher auf Moodle bereitgestellten Fällen, die vorzubereiten sind, Themenbereiche behandelt. Für die Absolvierung der Übung ist es daher zweckmäßig, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben und sich auf die speziellen Stoffgebiete der jeweiligen Stunde gezielt vorzubereiten. Der Stoff der Tests umfasst den Übungsstoff.
Literatur
Aktuelle Gesetzesausgabe (StGB)
Reindl-Krauskopf/Salimi/Tipold, Falllösung Strafrecht - Eine Einführung (2. Auflage, 2023)
Reindl-Krauskopf/Salimi/Tipold, Falllösung Strafrecht - Eine Einführung (2. Auflage, 2023)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 10.03.2026 09:25
Bei der Übung herrscht Anwesenheitspflicht; eine Einheit kann versäumt werden.