Universität Wien

030196 UE StEOP: Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2026S)

für IREWI-Studierende

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
STEOP

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 17.03. 17:00 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 24.03. 17:00 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 14.04. 17:00 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 21.04. 17:00 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 28.04. 17:00 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 05.05. 17:00 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 22.05. 11:30 - 12:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 29.05. 11:30 - 12:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Übung beginnt am 17.03.2026 und findet geblockt bis zum 29.05.2026 statt. Ziel ist die Einführung in die Methode und die Falllösung im Fach Strafrecht. Stoff dieser Übung ist der Allgemeine Teil sowie der Besondere Teil I des Strafrechts.
Bei der Übung herrscht Anwesenheitspflicht; eine Einheit kann versäumt werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungsbeurteilung erfolgt durch einen schriftlichen Test und mündliche Mitarbeit.
Der Test findet am 22.05.2026 (für alle Anfängerübungen - Verfassungsrecht, Bürgerliches Recht, Strafrecht) statt. Ersatzklausur: 29.05.2026. Diese kann absolviert werden, wenn die erste Klausur negativ war oder eine begründete Abwesenheit nachgewiesen wird.
Erlaubte Hilfsmittel: unkommentierte Gesetzesausgaben, die auch keine handschriftlichen Anmerkungen enthalten.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist obligatorisch, sonst erfolgt eine Abmeldung von der Übung. Für mündliche Mitarbeit kann in jeder Stunde ein + erreicht werden. Für die positive Beurteilung der Lehrveranstaltung ist die positive Beurteilung einer Klausur UND mündliche Mitarbeit, nachgewiesen durch zwei + , erforderlich.
Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung von der Übung wird - auch wenn keine Klausur mitgeschrieben wurde - die Übung gemäß der Satzung der Universität Wien negativ beurteilt.

Prüfungsstoff

In jeder Übungseinheit werden anhand von vorher auf Moodle bereitgestellten Fällen, die vorzubereiten sind, Themenbereiche behandelt. Für die Absolvierung der Übung ist es daher zweckmäßig, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben und sich auf die speziellen Stoffgebiete der jeweiligen Stunde gezielt vorzubereiten. Der Stoff der Tests umfasst den Übungsstoff.

Literatur

Aktuelle Gesetzesausgabe (StGB)
Reindl-Krauskopf/Salimi/Tipold, Falllösung Strafrecht - Eine Einführung (2. Auflage, 2023)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 10.03.2026 09:25