030199 KU Course: "European Criminal Law" (2019W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 02.09.2019 00:01 bis Fr 20.09.2019 23:59
- Abmeldung bis Fr 11.10.2019 23:59
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Englisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Die maximale Teilnehmerzahl wurde auf 30 Personen erhöht!
- Montag 16.12. 09:00 - 13:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Montag 16.12. 13:00 - 17:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 17.12. 09:00 - 17:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderungen:
Um den Kurs besuchen zu können sind Vorkenntnisse im Europarecht, Strafrecht und Strafprozessrecht erwünscht.
Zur positiven Beurteilung muss auf die angebotene mündliche Prüfung mindestens die Note 4 erreicht sowie ein kurzes Referat entweder präsentiert (7 Minuten) oder schriftlich eingereicht (4 Seiten) werden. Die Themen dazu werden im Voraus bekanntgegeben. Außerdem müssen durch Mitarbeit mindestens zwei Punkte erreicht werden. Es besteht Anwesenheitspflicht, zweimaliges entschuldigtes Fehlen ist gestattet (zwei Lehreinheiten). Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.BeurteilungsmaßstabBeurteilt wird durch ein Punktesystem. Insgesamt können Sie 110 Punkte erreichen. Durch die mündliche Prüfung können maximal 80 Punkte erreicht werden. Durch das Referat können maximal 20 Punkte erreicht werden, mit begleitender Mitarbeit können weitere 10 erworben werden.
Um den Kurs besuchen zu können sind Vorkenntnisse im Europarecht, Strafrecht und Strafprozessrecht erwünscht.
Zur positiven Beurteilung muss auf die angebotene mündliche Prüfung mindestens die Note 4 erreicht sowie ein kurzes Referat entweder präsentiert (7 Minuten) oder schriftlich eingereicht (4 Seiten) werden. Die Themen dazu werden im Voraus bekanntgegeben. Außerdem müssen durch Mitarbeit mindestens zwei Punkte erreicht werden. Es besteht Anwesenheitspflicht, zweimaliges entschuldigtes Fehlen ist gestattet (zwei Lehreinheiten). Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.BeurteilungsmaßstabBeurteilt wird durch ein Punktesystem. Insgesamt können Sie 110 Punkte erreichen. Durch die mündliche Prüfung können maximal 80 Punkte erreicht werden. Durch das Referat können maximal 20 Punkte erreicht werden, mit begleitender Mitarbeit können weitere 10 erworben werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Note in diesem Kurs setzt sich folgendermaßen zusammen:
- Anwesenheit
- Mitarbeit
- 15 minütige Präsentation eines Themas während des KursesEine Themenliste für die Präsentationen wir den Teilnehmenden im Voraus mitgeteilt.
- Anwesenheit
- Mitarbeit
- 15 minütige Präsentation eines Themas während des KursesEine Themenliste für die Präsentationen wir den Teilnehmenden im Voraus mitgeteilt.
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 27.07.2026 10:51
Zur Einführung werden Grundkenntnisse erfrischt über die Geschichte der EU, die Institutionen sowie deren Kompetenzen und der legislativen Rahmen der Union. Als Nächstes gewährt der Kurs einen Überblick über die Bedeutsamkeit von strafrechtlichen Fragen innerhalb der EU, die Entwicklung der Rechtsrahmen in dem es entwickelt wurde und die Entstehung relevanter EU Institutionen. Es werden unter anderem die Schengener Vereinbarung, das Maastrichter Säulen- System, die legislative Erneuerung der Dritten Säule durch die Rahmenbeschlüsse im Amsterdamer Vertrag sowie die relevante Regeln der Lissaboner Vertrag und dessen Konsequenzen erörtert.
Im nächsten Abschnitt wird das System der als Grundstein der justiziellen Zusammenarbeit geltenden gegenseitigen Anerkennung dargestellt, sowie die Unterschiede zur klassischen Form der Rechtshilfe (auf der Grundlage eines Ersuchens) aufgezeichnet. Der Europäische Haftbefehl und die Europäische Ermittlungsanordnung als wichtigste aktuelle Rechtsinstrumente, die sich auf gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen stützen werden dabei ausführlicher dargestellt.
Im letzten Teil wird die Arbeitsweise und Kompetenz einiger relevanten EU Behörden (insbesondere von Europol, OLAF, EJN und Eurojust) auch mit Hilfe praktischer Fälle dargestellt. Schließlich wird anhand der 2013 Empfehlung der Kommission die mögliche Arbeitsweise und Struktur einer zukünftigen Europäischen Staatsanwaltschaft erklärt.